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Landesverwaltungsamt stellt Statistik zur Drohnennutzung und Ordnungswidrigkeiten vor

Magdeburg – Die Nutzung von Drohnen in Deutschland unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl die Sicherheit des Betriebs als auch den Schutz der Rechte Dritter gewährleisten sollen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Genehmigungen für Drohnenflüge erteilt und die Aufsicht über den Betrieb in der offenen Betriebskategorie führt.

Vielfältige Anwendungen und steigende Bedeutung

Drohnen werden zunehmend für unterschiedliche Zwecke eingesetzt – von Hobby- und Freizeitaktivitäten über Luftbildaufnahmen und Vermessungen bis hin zu speziellen Anwendungen für Polizei, Feuerwehr und Landwirtschaft. Insbesondere in der Rehkitzrettung und der Forschung gewinnen Drohnen immer mehr an Bedeutung.

Parallel zur Genehmigungspraxis führt das LVwA eine Statistik über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Drohnenflügen. Diese zeigt eine Schwankung der Bußgeldverfahren in den vergangenen Jahren. Besonders auffällig sind die Spitzenwerte in den Jahren 2018 (42 Verfahren) und 2020 (41 Verfahren), was auf eine verstärkte Überwachung und Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften hinweist.

Entwicklung der Bußgeldverfahren:

Jahr201620172018201920202021202220232024
Fälle71742314139192035

Thomas Pleye, Präsident des LVwA, betont: „Wir legen großen Wert auf die sichere und legale Nutzung von Drohnen. Nur wenn alle Drohnenpiloten verantwortungsvoll handeln, kann auch die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Technologie weiter steigen. Unsere Aufgabe ist es, die Balance zwischen Innovation und Sicherheit zu wahren.“

Rechtliche Rahmenbedingungen und Genehmigungen

Drohnenflüge sind grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn sie in der offenen Betriebskategorie gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 stattfinden. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung einer maximalen Flughöhe von 120 Metern sowie der Betrieb innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten. In bestimmten geografischen Gebieten sind jedoch besondere Schutzvorkehrungen vorgeschrieben, die durch die Luftverkehrsordnung geregelt werden. Für Flüge in diesen Bereichen ist eine Genehmigung erforderlich.

Das LVwA stellt sowohl allgemeine Erlaubnisse als auch Genehmigungen für spezifische Anlässe aus. Die Statistik zeigt, dass die Anzahl der Anträge in den letzten Jahren zurückgegangen ist – möglicherweise aufgrund der vermehrten Erteilung allgemeiner Genehmigungen.

Nationales Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge

Am Flughafen Magdeburg-Cochstedt befindet sich das Nationale Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge, wo das LVwA verschiedene Genehmigungen für Drohnenflüge in der offenen Betriebskategorie erteilt hat. Derzeit wird die Einrichtung einer dauerhaften Geozone geprüft, um den Betrieb langfristig zu regulieren.

Weitere Informationen zu Drohnenflügen und Genehmigungsverfahren sind auf der Website des LVwA verfügbar.

One comment on “Landesverwaltungsamt stellt Statistik zur Drohnennutzung und Ordnungswidrigkeiten vor”

  1. Die Ukraine wäre froh, ein solches Landesverwaltunsamt zu haben. Dann wären die Russendrohnen per Verwaltungsakt verboten. Dann kann Putinarschloch seine iranischen Zweitakterbilligdrohnen einpacken.

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