Halle (Saale). Das Landesverwaltungsamt hat den 1. Nachtragshaushalt 2026 des Landkreises Saalekreis genehmigt. Die Kommunalaufsicht erteilte die erforderliche Genehmigung für den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 16,6 Millionen Euro. Damit können die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden.
Der Kreistag des Saalekreises hatte die 1. Nachtragshaushaltssatzung am 30. Juni 2026 beschlossen und anschließend dem Landesverwaltungsamt zur kommunalaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Insgesamt umfasst der Nachtrag Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 23,7 Millionen Euro, von denen 16,6 Millionen Euro genehmigungspflichtig waren.
Haushaltsausgleich 2026 noch durch Rücklagen gesichert
Nach der Prüfung kommt das Landesverwaltungsamt zu dem Ergebnis, dass der Landkreis den Haushaltsausgleich im laufenden Jahr weiterhin durch den Rückgriff auf vorhandene Rücklagen sicherstellen kann. Zugleich weist die Behörde jedoch auf eine sich verschlechternde Finanzlage in der mittelfristigen Haushaltsplanung hin.
Für die Jahre 2027 bis 2029 werden weitere Defizite erwartet, die voraussichtlich nicht mehr vollständig durch Rücklagen gedeckt werden können. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt deshalb, frühzeitig Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der Haushaltslage einzuleiten.
Keine Neuverschuldung vorgesehen
Positiv bewertet die Kommunalaufsicht, dass der Landkreis im Nachtragshaushalt für das Jahr 2026 keine Neuverschuldung mehr vorsieht. Auch die geplanten Kreditaufnahmen in den Folgejahren liegen deutlich unter den ursprünglichen Ansätzen.
Die genehmigten Verpflichtungsermächtigungen betreffen Investitionsvorhaben, deren Notwendigkeit nachgewiesen wurde oder die aufgrund hoher Förderquoten den Landkreis nur vergleichsweise gering finanziell belasten. Nach Einschätzung des Landesverwaltungsamtes können damit alle wichtigen Investitionsmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden.
Das Landesverwaltungsamt ist als obere Kommunalaufsichtsbehörde für die Genehmigung bestimmter haushaltsrechtlicher Entscheidungen der Landkreise in Sachsen-Anhalt zuständig.
Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Presseinformation vom 24. Juli 2026.
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