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Landesverwaltungsamt: Bürgerbegehren zu Scheibe A rechtswidrig

Das Landesverwaltungsamt hat das Bürgerbegehren zur Scheibe A in Halle-Neustadt für rechtswidrig und somit für unzulässig erklärt.  Es seien sowohl formale als auch inhaltliche Fehler gemacht worden. Dies war aus zuverlässiger Quelle zu erfahren.

Darüber hinaus stellt sich nun die Frage, ob die Kosten des Bürgerbegehrens, zum Beispiel Druckkosten in Höhe von über 50.000 €, bereits entstanden sind. Das Problem hierbei ist, dass Stadträte den OB Wiegand bereits im Vorfeld aufgefordert hatten, das LVA nach der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu fragen.

(Red.)

15 comments on “Landesverwaltungsamt: Bürgerbegehren zu Scheibe A rechtswidrig”

  1. Bestellt hat wahrscheinlich die Stadtverwaltung. Die bezahlt auch. Jemanden dafür haften zu lassen, geht nur bei grober Fahrlässigkeit. Die dürfte hier wohl ausscheiden.
    Die 50.000 gucken sich natürlich bei den zig Mios, die das gesamte Projekt kosten könnte, oder gekostet hätte, durchaus weg.
    Die Kosten eines kleinen Fehlers, der einen großen Fehler verhindert haben könnte, sind ja fast ein Segen 🙂

  2. „Gravierende Verfahrensfehler“ hat das Landesverwaltungsamt festgestellt, da wird der Verwaltungsfachmann BW doch sofort protestieren, sonst bleibt das an ihm hängen und beschädigt seine Verwaltungskompetenz.

  3. Du wirst dich wundern Wolli, aber der OB hat ja (offiziell) gar nix damit zu tun. Wir werden morgen sicher hören, er hätte das Engagement ja ausdrücklich unterstützt, aber wenn das so beknackt angefangen wurde, kann er ja nix dafür.
    Interessant würde es werden, wenn Herr Schachtschneider dann mal die Katze aus dem Sack lässt, wer das ganze denn nun verfasst hat.
    Gespannt bin ich vor allem, was dann die zweite Reaktion in ein zwei Wochen ist. „Bürgerbegehren nur noch durch den OB selber, damit das auch was wird“ oder „Direkte Demokratie funktioniert nicht, der Ausweg ist nur die Diktatur.“

  4. „Interessant würde es werden, wenn Herr Schachtschneider dann mal die Katze aus dem Sack lässt, wer das ganze denn nun verfasst hat.“

    Meine geäußerten Bedenken über die Zulässigkeit der Fragestellung wurden damals damit erwidert, dass die Rechtsabteilung der Stadt den Inhalt geprüft und die Formulierung in ihrer letzten Fassung ausgearbeitet hätte.

  5. Der OB ist doch stark in diese Angelegenheit involviert, er hat doch sicher die Fragestellung aufmerksam durchgelesen, ich glaube nicht, dass er jetzt Schachtschneider und den Neustadtverein im Regen stehen lässt. Er sitzt momentan bestimmt über dem Brief des Lvwa und formuliert einen Einspruch.

  6. Wie auch immer Gespräch oder Einspruch aussehen sollen, wenn dir die Polizei sagt, du hast wieder mal richtig Murks gebaut, der nicht reparierbar ist.

  7. Natürlich kann der OB nur so antworten. Wie sonst. Das hat Trumpsche Qualität. Der regiert sogar die ganze USA.

  8. Warum eigentlich kann eine befragung von Bürgern mittels eines Bürgerbegehrens unzulässig sein? Wollen die uns erklären, worüber wir wie abzustimmen haben? Sind die noch ganz dicht, oder haben sie die letzte Revolution nur halb mitbekommen? Die nächste wird sie vielleicht treffen.

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