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Landesverfassungsgericht rügt Haushaltsführung – Grüne Klage erfolgreich

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute der Verfassungsklage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Haushaltspraxis der Landesregierung stattgegeben. Im Zentrum der Kritik steht der wiederholte Einsatz sogenannter „Globaler Minderausgaben“ ohne ausreichende Transparenz und Begründung. Die Richter erklärten die bisherige Verfahrensweise im Haushalt 2024 für rechtswidrig.

Konkret beanstandete das Gericht, dass die Landesregierung im Haushaltsplan einen pauschalen Abzug von 437 Millionen Euro als Minderausgabe eingeplant hatte – ohne offenzulegen, welche konkreten Projekte davon betroffen sind oder auf welchen Berechnungen diese Annahme beruht. Dieser Betrag entspricht knapp drei Prozent des gesamten Haushaltsvolumens und wurde in der Planung doppelt veranschlagt: Einerseits als Ausgabenansatz, andererseits als nicht zu verausgabende Reserve.

„Das Parlament kann unter solchen Bedingungen sein Budgetrecht nicht sachgerecht ausüben“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Olaf Meister. Der finanzpolitische Sprecher kritisierte, dass mehr als 90 Prozent des Haushalts durch gesetzliche Vorgaben gebunden seien – die verbleibenden Mittel bedürften daher einer besonders genauen Planung. Die bisherige Praxis untergrabe Grundprinzipien wie Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Das Gericht bestätigte nun, dass sogenannte Globale Minderausgaben zwar grundsätzlich zulässig seien – sie müssten aber realistisch geschätzt und nachvollziehbar begründet werden. Insbesondere dürften sie nicht auf willkürlichen internen Absprachen beruhen, wie es im Fall des Haushaltsjahrs 2024 geschehen sei.

Trotz früherer Kritik hatte die Landesregierung wiederholt vergleichbare Ansätze vorgelegt, und der Landtag hatte diesen zugestimmt – ohne auf eine verfassungsfeste Ausgestaltung zu drängen. Das Urteil stärkt nun die Rechte des Parlaments und stellt klar: Die Regierung darf nicht auf bloßen Mutmaßungen beruhende Lücken einplanen.

Die Fraktion der Grünen begrüßte die Entscheidung als richtungsweisend für eine transparente Haushaltsführung. Olaf Meister betonte: „Es braucht klare, nachvollziehbare Kriterien – und nicht haushaltspolitische Fiktionen.“

Der vollständige Beschluss ist auf der Website des Landesverfassungsgerichts abrufbar:
https://lvgl.sachsen-anhalt.de/entscheidungen

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