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Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt lehnt Abschaffung des Teilzeitanspruchs ab

Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt hat sich gegen einen Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU ausgesprochen, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen. In einer Mitteilung vom 2. Februar 2026 erklärt der Verband, dass der Antrag für den CDU-Bundesparteitag weder arbeitsmarktpolitisch zielführend sei noch die tatsächlichen Ursachen aktueller Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt adressiere.

Der Landesfrauenrat betont, der Teilzeitanspruch sei ein wesentliches gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisches Instrument. Er ermögliche insbesondere Frauen die Teilhabe am Erwerbsleben unter Bedingungen, die von ungleicher Verteilung von Sorgearbeit, mangelnder Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur und verschiedenen strukturellen Faktoren geprägt seien. Arbeitszeitentscheidungen seien vor diesem Hintergrund nicht ausschließlich individuelle Präferenzen.

Die Vorsitzende des Landesfrauenrates, Michelle Angeli, erklärte, Teilzeitarbeit sei für viele Frauen Voraussetzung für Erwerbstätigkeit. Eine Streichung des Anspruchs berge aus ihrer Sicht das Risiko eines stärkeren Rückzugs aus dem Arbeitsmarkt sowie einer Zunahme prekärer Beschäftigungsformen.

Laut Landesfrauenrat zeigen empirische Untersuchungen, dass zahlreiche Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit erhöhen würden, sofern entsprechende Rahmenbedingungen vorhanden wären. Genannt werden unter anderem verlässliche Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, ein höheres Elterngeld, Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten sowie ein umfassendes Rückkehrrecht in Vollzeit. Der Verband weist darauf hin, dass es in Deutschland zwar einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung gebe, ein flächendeckendes Rückkehrrecht jedoch fehle.

Zudem verweist der Landesfrauenrat auf ökonomische Nachteile von Teilzeitbeschäftigung. Da soziale Sicherungssysteme an beitragspflichtige Einkommen gekoppelt seien, führten reduzierte Arbeitszeiten zu geringeren Rentenansprüchen und erhöhten Risiken von Altersarmut.

Auch wirtschaftspolitisch sieht der Verband den Vorschlag kritisch. Weder national noch international gebe es Hinweise darauf, dass der Abbau von Teilzeitrechten zu höherer Produktivität oder stärkerem Wirtschaftswachstum führe. Deutschland verzeichne derzeit sowohl bei der Zahl der Erwerbstätigen als auch beim Arbeitsvolumen Höchststände. Länder ohne gesetzlichen Teilzeitanspruch, wie Österreich, hätten keine niedrigeren Teilzeitquoten.

Der Landesfrauenrat fordert daher den Erhalt und die Weiterentwicklung des Teilzeitanspruchs. Zu den geforderten Maßnahmen gehören der Ausbau von Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle, ein umfassendes Rückkehrrecht in Vollzeit, eine Ausweitung der Brückenteilzeit, finanzielle Absicherungen von Sorge- und Pflegezeiten sowie Reformen steuer- und arbeitsmarktpolitischer Regelungen wie des Ehegattensplittings.

Angeli betonte zudem die Notwendigkeit eines neuen Verständnisses des Normalarbeitsverhältnisses, das sich von der Vollzeitnorm löse und Vereinbarkeit sowie gleichberechtigte Teilhabe in den Vordergrund stelle.

Der Verband fordert die CDU auf, von der Abschaffung des Teilzeitanspruchs abzusehen und stattdessen Maßnahmen einzuleiten, die an Ursachen von Arbeitszeitreduktionen ansetzen und eine nachhaltige Erwerbsbeteiligung fördern.

One comment on “Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt lehnt Abschaffung des Teilzeitanspruchs ab”

  1. „Zudem verweist der Landesfrauenrat auf ökonomische Nachteile von Teilzeitbeschäftigung. Da soziale Sicherungssysteme an beitragspflichtige Einkommen gekoppelt seien, führten reduzierte Arbeitszeiten zu geringeren Rentenansprüchen und erhöhten Risiken von Altersarmut.“

    Das ist die eine Seite der Medaille.Aber. sie erhalten trotz weniger Beiträge beispielsweise die gleichen Leistungen aus den gesetzlichen Kassen für Arzt- und Pflegekosten. Wer freiwilig auf Teuilzeit geht, soll nicht von den Beiträgen derer leben, die ihre volle Arbeitskraft einsetzen.

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