Im 1. Halbjahr 2020 verzeichnete Sachsen-Anhalt einen
Wanderungsgewinn von 625 Personen, der sich gegenüber dem 1.
Halbjahr 2019 (784) geringfügig abschwächte. Wie das Statistische
Landesamt in Halle (Saale) mitteilte, zogen in den ersten 6 Monaten
21 657 Menschen nach Sachsen-Anhalt zu, das waren 4 416 weniger als
im Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2020 verließen 21 032 Personen
Sachsen-Anhalt. Im gleichen Zeitraum 2019 wurden 25 289 Fortzüge
registriert. Der Rückgang des Wanderungsvolumens im Vergleich zum
1. Halbjahr 2019 war insbesondere auf eine starke Abnahme von Zu-
und Fortzügen aus dem Ausland zurückzuführen. In den ersten 6
Monaten des Jahres 2020 zogen 9 778 Personen aus dem Ausland nach
Sachsen-Anhalt, das waren 3 534 bzw. 27 % weniger als im
Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Fortzüge verringerte sich um 2 559
bzw. 23 % auf 8 571 Personen. Der Wanderungsgewinn von 1 207
Personen nahm gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 (2 182) infolge der
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Mitte März 2020
fast um die Hälfte ab. Größere Wanderungsgewinne gab es gegenüber
Polen (343) und Rumänien (289).
Das Wanderungsvolumen mit den anderen Bundesländern verringerte sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 ebenfalls (-882 Zuzüge (-7 %) und -1 698 Fortzüge (-12 %)). Den 11 879 Zuzügen aus anderen Bundesländern standen bis Ende Juni 2020 diesen Jahres 12 461 Fortzüge in andere Bundesländer gegenüber. Folglich verzeichnete Sachsen-Anhalt einen Wanderungsverlust von 582 Personen. Wanderungsgewinne gab es trotzdem gegenüber 7 Bundesländern. So wurden mehr Zu- als Fortzüge aus Bayern (112 Personen), Berlin (90), Baden-Württemberg (60), Niedersachsen (48), Thüringen (25), Brandenburg (24) und Sachsen (2) gemeldet. Die größten Wanderungsverluste wurden gegenüber Nordrhein-Westfalen (-396), Mecklenburg-Vorpommern (-203) und Hessen (-145) registriert. Weitere Wanderungsverluste ergaben sich gegenüber Schleswig-Holstein (-68), Hamburg (-58), RheinlandPfalz (-41), Bremen (-16) und dem Saarland (-16).
Die Erfassung der Wanderungsfälle erfolgt über die
Registrierung der An- und Abmeldungen in den Meldebehörden
entsprechend den melderechtlichen Regelungen. Zur Eindämmung der
Corona-Pandemie gab es insbesondere ab Mitte März 2020 in
Deutschland Maßnahmen wie Grenzschließungen, Schließungen von
Einrichtungen wie Schulen und Kitas sowie Ausgangs- und
Kontaktbeschränkungen. Zum einen können sich die Pandemie und die
getroffenen Maßnahmen auf das Wanderungsgeschehen innerhalb von
Deutschland sowie über die Bundesgrenzen auswirken. Zum anderen
können Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder
verlängerte Fristen für die An- oder Abmeldung eine zeitlich
verzögerte Erfassung von An- und Abmeldungen bewirkt haben.
Infolgedessen werden die später gemeldeten Wanderungsfälle
teilweise in der Wanderungsstatistik erst in späteren
Berichtsmonaten ausgewiesen (Nachholeffekt). Dieser
„Lockdown-Effekt“ auf die Wanderungsstatistik kann sich je nach
regionalen Einschränkungen oder Regelungen
unterscheiden.