Heute um 10.30 Uhr findet hier am
Amtsgericht Halle (Saale) im Justizzentrum Halle, Saal 1.019, ein
beschleunigtes Verfahren statt. Einem 1967 geborenen Polen wird
vorgeworfen, am gestrigen Tag, dem 29.10.2018, gegen 10.06 Uhr auf
der Bundesautobahn 14 in Richtung Dresden einen Lastkraftwagen mit
Sattelanhänger geführt zu haben, obwohl er bei einer
Blutalkoholkonzentration von 2,50 Promille fahruntüchtig gewesen
sei.
Trunkenheit im Verkehr wird gemäß § 316 StGB mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Außerdem wird in der
Regel gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen.
Das besonders beschleunigte
Verfahren ist eine Ausnahme von dem normalen Strafverfahren.
Üblicherweise wird nach Erhebung der Anklage bei dem Strafgericht
das sogenannte Zwischenverfahren durchgeführt, in dem dem
Angeschuldigten Gelegenheit gegeben wird, zu den Anklagevorwürfen
Stellung zu nehmen. Hierzu wird eine Frist von wenigstens einer
Woche gesetzt. Nach Durchführung des Zwischenverfahrens, in dem das
Gericht auch noch weitere Beweise erheben kann, wird die Anklage er
wieder zur Hauptverhandlung zugelassen oder die Eröffnung des
Vorverfahrens abgelehnt. Wird die Anklage zur Hauptverhandlung
zugelassen, wird ein Hauptverhandlungstermin bestimmt, zu dem der
Angeklagte geladen wird. Zwischen dem Eingang der Ladung bei ihm
und dem Hauptverhandlungstermin muss eine Ladungsfrist von
wenigstens einer Woche berücksichtigt werden. Das Zwischenverfahren
und diese Ladungsfrist bedeuten unter Umständen einen erheblichen
Zeitaufwand, der zur Verfahrensverzögerung führen kann.
Bei dem beschleunigten Verfahren,
das in § 417 ff. StPO geregelt ist, fallen das Zwischenverfahren
und die genannten Fristen weg, bzw. es besteht nur eine
Ladungsfrist von 24 Stunden. Von dieser Verfahrensart wird
gelegentlich bei sehr einfach gelagerten Sachverhalten, etwa bei
Ladendiebstählen oder dem „Schwarzfahren“, Gebrauch gemacht.
Das Gesetz bietet auch die Möglichkeit, eine Person ohne Einhaltung
dieser Ladungsfrist unmittelbar dem Gericht vorzuführen. Die
letztgenannte Möglichkeit haben die Staatsanwaltschaft Halle, die
Polizei in Halle und das Amtsgericht genutzt, vor einigen Jahren
die Möglichkeit des „besonders“ beschleunigten Verfahrens
wahrzunehmen. Mit einem relativ hohem organisatorischen Aufwand der
beteiligten Behörden ist es so möglich, Straftäter, die auf
„frischer Tat“ ertappt werden, dem Gericht unverzüglich
vorzuführen. So kommt es vor, dass Täter, die am Morgen oder am
Mittag eines Tages ihre Tat begehen, bereits wenige Stunden später
etwa am Nachmittag verurteilt werden oder wie im vorliegenden Fall
noch am nächsten Tag.
Statistische Zahlen liegen mir gegenwärtig nicht vor. Von dieser Verfahrensart wird im Laufe eines Jahres in wenigen Dutzend Fällen Gebrauch gemacht.
(Quelle: Pressemitteilung
Amtsgericht Halle)
One comment on “„Kurzer Prozess“: Lastwagenfahrer mit 2,5 Promille auf Autobahn erwischt”
Jawohl, und die Freiheitsstrafe ist dann sofort im Roten Ochsen anzutreten.