Magdeburg – Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Förderung von Kunst und Kultur setzt Sachsen-Anhalt ein deutliches Zeichen für die Zukunft seiner Kulturlandschaft. Das Gesetz schafft erstmals eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die Kulturförderung im Land und soll Einrichtungen, Kommunen und Kulturschaffenden mehr Planungssicherheit geben.
Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann, betonte in der Landtagsdebatte die Bedeutung des Beschlusses: „Kultur ist kein Randthema. Sie ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.“ Mit dem neuen Regelwerk sende das Land ein klares Bekenntnis an Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Gedenkstätten sowie die freie Szene.
Sachsen-Anhalt könne auf ein reiches kulturelles Erbe blicken, geprägt von der Straße der Romanik, dem Bauhaus, Händel und Telemann. Dieses Erbe sei zugleich Auftrag und Verpflichtung, so Schumann. Das Gesetz verankere Kulturförderung als öffentliche Aufgabe von Land und Kommunen und stärke kulturelle Teilhabe, Vielfalt und Kunstfreiheit.
Auch künftig sollen zentrale Bereiche wie Theater- und Orchesterlandschaft, kulturelle Bildung, Soziokultur, Denkmalpflege sowie Gedenkstättenarbeit gezielt unterstützt werden. Damit werde ein Rahmen geschaffen, der Tradition bewahre und zugleich neue kulturelle Entwicklungen ermögliche.
Die CDU-Fraktion spricht von einem Meilenstein für die Kulturpolitik des Landes.