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Kritik an Zuständen in der Fleischbranche – NGG fordert Änderung

 

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert die Bundestagsabgeordnete aus Halle dazu auf, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können.

„Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung. Mit solchen Wildwest-Methoden muss endlich Schluss sein!“, fordert Jörg Most, Geschäftsführer der NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden.

„In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot ist überfällig.“, so Most.

Der Gewerkschafter warnt jedoch vor Tricksereien. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen: „Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssen von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind. Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag ist dabei der erste Schritt. Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in den rund 7.700 Unternehmen der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert. Wir sind gespannt, ob die Unternehmen hierzu ernsthaft bereit sind.“

Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, weist der Geschäftsführer der NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau zurück. er sagt hierzu: „Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Besser noch: Arbeitszeiten lassen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der
Lebensmittelbranche seit langem üblich ist.“

6 comments on “Kritik an Zuständen in der Fleischbranche – NGG fordert Änderung”

  1. Und das hat nichts mit Fleischpreisen zu tun, sondern nur mit den Gewinnen der Konzerne. !

  2. Was nützen aber festangestellte Polen, Rumänen oder Bulgaren die dann nach Tarif verdienen und trotzdem aus Kostengründen in Sammelunterkünften leben weil sie einen Großteil des Einkommens in die Heimat schicken um dort die Familien zu ernähren. Das Wohnproblem, wo die meisten Infektionen stattfinden, ändert sich nicht wenn jemand fest angestellt ist. Wohnen ist schließlich privat Sache, oder sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden jedem Angestellten eine 3 Raum Wohnung oder gleich das Eigenheim zu stellen.

  3. Aber wo hat sich Infizierter Nummer 1 infiziert wer war der Ausgangspunkt und wo hatte der oder die die Infektion her. Thönnies kann sich in jedem anderen Betrieb wiederholen wenn wir weiter so zögerlich testen, hätte man zb. Supermarkt Personal einem permanet screening unterzogen hätten wir wohl den ein oder anderen geschlossenen Supermarkt. Es nützt nichts jemanden nur 1 mal zu testen, selbst wenn der Test negativ ist kann sich der jeneige am Ausgang der Teststelle infizieren und freut sich dann über den negativen Test und ist trotzdem Infiziert.

  4. Es gibt den Mindestlohn, es gibt Arbeitsschutzgesetze. Offensichtlich sind die Behörden nicht in der Lage diese zu überwachen und machen Gesetzte für eine Branche. Wohlwissend, dass die Öffentliche Verwaltung ohne selbst Werkverträge zu vergeben, überhaupt nichts gebacken bekommt. Wo kommen wir hin, wenn weiter unter dem Deckmantel der Pandemie aus Neid geborene Gesetze nicht mehr für alle, sondern nur für Unliebsame beschlossen werden.

  5. Das Leiharbeitsverbot scheitert spätestens vorm Verfassungsgericht, es verstößt gegen die Gleichbehandlung. Warum soll etwas zb. in der Automobilindustrie oder der Landwirtschaft erlaubt sein aber im der Fleischverarbeitung nicht. Wenn dann müssen Leiharbeit und Werkverträge für alle Branchen verboten werden und nicht nur für eine.

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