In Halle (Saale) wächst die Kritik an der Stadtverwaltung wegen des Umgangs mit der Finanzierung und dem Zustand der Radverkehrsinfrastruktur. Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss vom 30. Mai 2018, nach dem 15 Prozent der Unterhaltsmittel für Verkehrsanlagen für die Sanierung von Radverkehrsanlagen vorgesehen werden sollten. Der Anteil orientierte sich am damaligen Radverkehrsaufkommen in der Stadt. Nach Darstellung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Halle wurde dieser Beschluss in den vergangenen sieben Jahren jedoch nicht annähernd umgesetzt.
Viele Radwege in Halle gelten seit Jahren als sanierungsbedürftig. Mängel wie schmale Wege, Wurzelaufbrüche, Längsrillen, schlecht sichtbare Poller und verblasste Markierungen erhöhen nach Einschätzung des ADFC das Unfallrisiko. Ein Großteil der Alleinunfälle von Radfahrenden werde statistisch nicht erfasst, wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2024 zeigt. Bereits 2018 stellte das Verwaltungsgericht Halle im Zusammenhang mit der Magdeburger Straße fest, dass dortige Radwege „nicht dem Stand der Technik“ entsprachen. In der Folge musste die Stadt die Benutzungspflicht aufheben und zusätzliche Kosten für die Anpassung der Ampelschaltungen tragen.
Nach Ansicht des ADFC ignorierte die Stadtverwaltung nicht nur diesen Beschluss, sondern auch weitere Entscheidungen des Stadtrates. So seien günstige Übergangslösungen, etwa die Kennzeichnung von Fahrbahnen mit Fahrradpiktogrammen zur Klarstellung der Mischverkehrsnutzung, vielfach unterblieben. Gleichzeitig gebe es einzelne Beispiele, etwa in der Paracelsusstraße oder im Böllberger Weg, die zeigten, dass mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz deutliche Verbesserungen möglich seien.
Besonders scharf kritisiert wird eine Übersicht zur Verwendung von Unterhaltsmitteln für die Jahre 2023 und 2024, die der Fachbereich Mobilität im November 2025 vorlegte. Darin habe die Stadtverwaltung den Begriff der „Radverkehrsanlage“ neu und Halle-spezifisch definiert. Demnach würden auch Teile von Fahrbahnsanierungen anteilig dem Radverkehr zugerechnet. Nach Auffassung des ADFC widerspricht dies den Definitionen der Straßenverkehrsordnung und gängigen Regelwerken der Verkehrsplanung, die Fahrbahnen des Mischverkehrs ausdrücklich nicht als Radverkehrsanlagen einstufen. Auf diese Weise werde die vom Stadtrat vorgegebene Quote rechnerisch als übererfüllt dargestellt.
Konkret kritisiert der ADFC unter anderem die Anrechnung von 283.000 Euro aus einer Fahrbahnsanierung in der Straße „An der Feuerwache“ in Halle-Neustadt auf den Radverkehr, obwohl dort weder Radwege existieren noch sich die Straße für den Radverkehr eigne. Hinzu kommt, dass der Stadtrat bereits 2022 beschlossen hatte, an dieser Stelle eine Radverkehrsanlage zu planen – ein Beschluss, der bislang nicht umgesetzt wurde. Ähnlich sei die Situation an der Magdeburger Chaussee, wo ein Stadtratsbeschluss vom Dezember 2024 zur Planung eines Radwegs nach Angaben der Stadt bis Ende 2025 keine konkreten Aktivitäten nach sich gezogen habe.
Zudem bemängelt der ADFC, dass es zwar ein öffentliches Schadensregister für Straßen gebe, nicht jedoch für Radverkehrsanlagen, obwohl deren Zustand vielerorts schlechter sei als der der angrenzenden Fahrbahnen. Gefahrenstellen wie lockere Betonsteine entlang der Straßenbahnschienen in der Geiststraße seien trotz wiederholter Hinweise nicht beseitigt worden.
Vor diesem Hintergrund fordert der ADFC den Stadtrat auf, die Missachtung seiner Beschlüsse nicht länger hinzunehmen. Andernfalls werde die demokratische Willensbildung untergraben. Zugleich appelliert der Verband an Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt, sein Wahlkampfversprechen einzulösen und die im Haushalt vorgesehenen Mittel konsequent für Radwegesanierungen und Fahrradabstellanlagen einzusetzen.