In der anhaltenden Debatte um den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und die europäische KI-Verordnung (AI-Act) hat der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach klaren und präzisen Definitionen für KI bekräftigt. Der HDE betont, dass sich die Formulierungen an der OECD-Definition orientieren sollten, die konventionelle IT-Systeme und nicht maschinell lernende Algorithmen ausschließt. Trotz der Verabschiedung der KI-Verordnung bleiben aus Sicht des Verbandes noch viele Fragen offen.
Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, unterstrich die Notwendigkeit einheitlicher und rechtssicherer Umsetzungen der verabschiedeten KI-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. „Um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der verabschiedeten KI-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, sind vor allem klare und präzise Definitionen gefragt“, erklärte Tromp. Er betonte, dass die Risikodefinition der KI-Verordnung den Einsatzzweck und Risikofilter berücksichtigen müsse, mit Erleichterungen für unterstützend eingesetzte KI. Besonders wichtig sei es, Doppelregulierungen zu vermeiden. „Bestehende Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung müssen integriert werden, damit es nicht zu einem regulatorischen Flickenteppich und nationalen Sonderregelungen kommt“, so Tromp weiter.
Auch bei der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der KI-Verordnung sollten laut HDE keine Doppelstrukturen entstehen. Der Verband schlägt vor, bestehende Aufsichtsstrukturen zu nutzen. „Das geplante europäische KI-Büro muss effektiv ausgestattet werden und die Wirtschaft einbinden“, betonte Tromp. Das AI-Board müsse eine kohärente Umsetzung der KI-Verordnung koordinieren und ebenfalls die Wirtschaft einbeziehen.
Um die Umsetzung der KI-Regulierung in Deutschland voranzutreiben, veranstaltete der HDE gestern gemeinsam mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden eine Gesprächsrunde. Dabei diskutierten sie mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages über rechtssichere und innovationsfreundliche Ansätze.