Zu Beginn der Woche hat Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Aufgrund der Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können nun außerdem auch solche Maßnahmen gefördert werden, die bereits seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind.
So hatte die Bundesregierung schon im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern nun Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden.
„Kinder und Jugendliche haben in der Vergangenheit auf viele Freiheiten und Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung verzichten müssen. Vollständiger Präsenzbetrieb an den Lern- und Lebensorten Kindertageseinrichtung und Schule mit allen damit verbundenen Möglichkeiten hat daher oberste Priorität. Um dies zu ermöglichen, sollten verschiedene Instrumente ineinandergreifen. Der Einsatz mobiler Luftreiniger, die helfen können, die Virenlast zu reduzieren, ergänzt die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen sinnvoll.“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner hierzu in der Sitzung.
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Berufsbildende Schulen sind in der Verwaltungsvereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung wurde daher besprochen, dass für eine bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm aufgelegt werden soll. Dafür werden nach ersten Schätzungen zusätzlich 1 Million Euro benötigt. Das Ministerium für Bildung wird dazu kurzfristig eine Kabinettsvorlage erarbeiten.
In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt. Das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration ermitteln daher derzeit durch Befragung der Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen die Anzahl der betreffenden Räume. Die Ergebnisse der Schulträgerabfrage werden kurzfristig erwartet.
Als weitere Schutzmaßnahme besteht darüber hinaus für Schulträger in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit, Kohlendioxid-Messgeräten, sog. CO2-Ampeln, zu beschaffen. Das Land stellt dafür insgesamt 6,45 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Beschaffung mit bis zu höchstens 300 Euro je Gerät. Für den Versand und die Erstinstallation vor Ort stehen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereit. Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen. Damit stehen zur Luftreinhaltung an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt insgesamt über 18 Mio. € zur Verfügung.
Der Schulstart ist in Sachsen-Anhalt nun also im regulären Präsenzbetrieb gestartet. Dennoch wurden alle Schülerinnen und Schüler, sofern nicht genesen oder vollständig geimpft, flächendeckend getestet. In den ersten zwei Schulwochen finden außerdem wöchentlich drei Tests statt. In den Folgewochen sollen dann jeweils zwei Tests pro Woche durchgeführt werden.
6 comments on “Kabinett stimmt zu: Frühzeitige Anschaffung von Luftfiltern an Schulen finanziell abgesichert”
Gute Nachrichten, nur nicht für Halle, hier können nämlich die Fenster geöffnet werden und somit wird es in Halle auch im Winter keine Luftfilter geben. Hoffen wir auf den bösen Klimawandel, sonst wird es frisch im Unterricht.
Corona ist vorbei, und schon werden Luftfilter installiert! Tolle Nachricht!
Corona ist wo vorbei?
Wo Fenster geöffnet werden können, muss es natürlich keine elektrisch betriebenen Filter geben. Sonst wird der böse Klimawandel nämlich noch böser. Wenn alle 20 Minuten gelüftet wird, erfriert uns kein Kind.
„Wenn alle 20 Minuten gelüftet wird, erfriert uns kein Kind.“ Also erfrieren bestimmt nicht, damit es aber nicht verdammt unangenehm wird, müsste sich der Klimawandel aber beeilen. Selbst in gut sanierten Räumen mit funktionierenden Heizungen wird es bei 10-15 Minuten lüften alle 20 Minuten eher unangenehm kühl. Wir können natürlich den Unterricht gleich nach draußen legen, ist noch ökologischer.
Und ich vermute so ein Filter dürfte im Winter deutlich ökologischer sein als Dauerlüften.
Gibt es auch ein Förderprogramm zum Austausch der Fenster gegen solche, die sich nicht öffnen lassen?
Das ist schon merkwürdig, dass jede Kneipe in den Gasträumen eine Lüftungsanlage haben muss, Klassenräume aber nicht.