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Jugendhilfe in der Krise: Offener Brief prangert ausbleibende Fördermittel der Stadt Halle an

Der Kinderschutzbund Bezirksverband Halle e. V. schlägt Alarm: In einem offenen Brief an die Stadtratsfraktionen, an Oberbürgermeister Dr. Vogt, die Beigeordneten sowie an Herr Pleye kritisiert der Verband die weiterhin ausbleibende Auszahlung der Jugendhilfeförderung für das Jahr 2026.

Obwohl der Stadtrat bereits am 26. März 2025 die Jugendhilfeplanung für 2026–2029 beschlossen und der Jugendhilfeausschuss am 8. Januar 2026 über rund 90 Förderanträge entschieden hatte, ist bis heute kein einziger Euro bei den Freien Trägern angekommen. Der Haushalt der Stadt Halle (Saale) für 2026 ist weiterhin nicht in Kraft – mit gravierenden Folgen für die soziale Infrastruktur.

Nach Angaben des Verbandes mussten Träger die ersten Monate des Jahres aus eigenen Mitteln überbrücken. Mehr als 100 Arbeitsstellen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit hängen an den ausstehenden Fördergeldern. Einige Einrichtungen haben bereits geschlossen oder stehen kurz davor. Bei weiterem Zögern der Stadt drohe nicht nur ein massiver Abbau der Jugendhilfeangebote, sondern auch Insolvenzen, persönliche Haftung ehrenamtlicher Vorstände sowie der Wegfall gesetzlich vorgesehener Angebote nach §§ 11–14, 16 SGB VIII.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere das Ausbleiben klarer Informationen seitens der Stadtverwaltung. Warum keine Abschlagszahlungen erfolgen, bleibt unklar. Gleichzeitig stellt der Verband die Frage, bis wann sich Stadtverwaltung, Stadtrat und Landesverwaltungsamt auf eine Lösung einigen wollen, um wenigstens die pflichtigen Leistungen wieder zu ermöglichen.

Der offene Brief schließt mit einem dringenden Appell: Die Leidtragenden seien vor allem jene Kinder und Jugendlichen, die ohnehin unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die aktuelle Situation sei „unwürdig“ und müsse sofort beendet werden.


Anhang: Originaltext des offenen Briefes

Sehr geehrte Mitglieder der Stadtratsfraktionen und somit ehemaligen Stadtratskolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Vogt, sehr geehrte Beigeordneten, sehr geehrter Herr Pleye!

mit großer Sorge müssen wir (Kinderschutzbund Halle) zur Kenntnis nehmen, dass der Haushalt der Stadt Halle für 2026 noch immer nicht in Kraft getreten ist.
Am 26.03.2025 hat der Stadtrat die Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale) für die Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 – 14, 16 SGB VIII) für die Jahre 2026–2029 beschlossen. In ihr werden Leistungsbereiche definiert und die Freien Träger aufgefordert, sich auf diese zu bewerben. Am 8. Januar 2026 wurden aus diesen Bewerbungen über 90 Förderanträge für den Bereich der Jugendhilfe und Jugendarbeit im Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Leistungsbeginn wäre rückwirkend der 1. Januar 2026 gewesen. Eine Förderung wurde bis heute nicht ausgezahlt.

Die Träger haben die ersten beiden Monate des Jahres eigenständig überbrückt. Mehr ist kaum möglich. Von diesen Fördergeldern sind weit über 100 Stellen in ganz Halle abhängig. Es droht nicht nur Arbeitslosigkeit für Stelleninhaber/innen, sondern auch die Existenzen vieler Träger dieser sozialen Arbeit in unserer Stadt sind bedroht. Einige Einrichtungen haben geschlossen oder werden es in den nächsten Wochen tun müssen. Zudem droht beim Fortbestand dieser Hängepartie für einige die Insolvenz. Ehrenamtlich tätigen Vorständlern droht dann persönliche Haftung. (Welch wunderbare Anerkennung ihres Einsatzes!!!)

Wenn keine Abschlagszahlungen erfolgen, finden in unserer Stadt keine Leistungen nach den Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11–14, 16 SGB VIII) mehr statt. Den gesetzlichen Vorgaben nach Ausgestaltung der §§ 11–14, 16 SGB VIII wird damit nicht nachgekommen.

Dies hätte einen nie dagewesenen Kahlschlag in der Jugendhilfe unserer Stadt zur Folge.

Ist dies wirklich Ihre Absicht?

Warum gibt es aus der Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag keine klaren Informationen an die freien Träger, denen teilweise das Wasser buchstäblich bis zum Hals steht?

Warum werden nicht zumindest Teilbeträge ausgezahlt?

Bis wann werden Stadtverwaltung, Stadtrat und Landesverwaltungsamt sich einigen, um wenigstens die Abschlagszahlungen für die pflichtigen Leistungen der präventiven Jugendhilfe §§ 11–14, 16 SGB VIII zu ermöglichen?

Wir bitten dringlichst um Stellungnahme und um die Beendigung dieser unwürdigen Hängepartie.
Leidtragende sind überwiegend Kinder und Jugendliche dieser Stadt, die sowieso nicht auf der Sonnenseite dieser Welt geboren wurden. Das sollte bitte nicht vergessen werden.

Mit freundlich aber drängendem Gruß

Dr. Detlef Wend
Vorstandsvorsitzender
des Kinderschutzbundes Bezirksverband Halle e. V.


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