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Jede fünfte Stelle betroffen: Mindestlohnerhöhung trifft Sachsen-Anhalt besonders deutlich

Ab Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde steigen – in Sachsen-Anhalt dürften davon laut einer aktuellen Einschätzung des Statistischen Landesamtes rund 164.000 Jobs betroffen sein. Damit liegt das Land weiterhin über dem Bundesdurchschnitt.

Halle (Saale) – In Sachsen-Anhalt dürfte die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde im Januar 2026 spürbare Auswirkungen haben: Nach aktuellen Schätzungen werden rund 164.000 der insgesamt 832.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs (ohne Auszubildende, Praktika und Minderjährige) von der Maßnahme erfasst – das entspricht knapp 20 Prozent aller Stellen im Land. Damit zeigt sich die Struktur des ostdeutschen Arbeitsmarkts einmal mehr besonders sensibel gegenüber Lohnuntergrenzen.

Verglichen mit der letzten großen Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 – damals von 10,45 auf 12 Euro – bleibt die Betroffenheitsquote damit auf hohem Niveau nahezu konstant. Damals profitierten rund 159.000 Beschäftigte (knapp 19 %). Die Beschäftigtenzahl insgesamt ist allerdings seitdem leicht gesunken – 2022 wurden noch 857.000 Jobs gezählt.

Ostdeutschland stärker betroffen

In der bundesweiten Vergleichsperspektive wird deutlich: Die Mindestlohnerhöhung wirkt in den ostdeutschen Flächenländern besonders stark. Mit knapp 20 % liegt Sachsen-Anhalt an dritter Stelle hinter Sachsen (21 %) und Mecklenburg-Vorpommern (22 %). Im Westen Deutschlands – inklusive Berlin – beträgt die geschätzte Betroffenheit nur rund 16 %. Bundesweit könnten laut Statistik rund 6,6 Millionen Jobs von der Erhöhung profitieren, 2,5 % davon entfallen auf Sachsen-Anhalt.

Die durchschnittliche Lohnsumme der betroffenen Stellen in Sachsen-Anhalt würde durch die Erhöhung von derzeit rund 218 Millionen Euro um etwa 13 Millionen Euro auf 231 Millionen Euro steigen. Diese Zahlen beruhen auf Verdiensterhebungen vom April 2024 und bilden die Bruttostundenlöhne ohne Sonderzahlungen oder Überstunden ab.

Frauen, Teilzeitkräfte und Mini-Jobs besonders betroffen

Die Mindestlohnerhöhung betrifft nicht alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen. Frauen in Sachsen-Anhalt werden mit einer Quote von 21 % deutlich häufiger erfasst als Männer (18 %). Auch nach Beschäftigungsart zeigen sich Unterschiede: Während lediglich 10 % der Vollzeitstellen von der Anhebung profitieren, liegt der Anteil bei Teilzeitjobs bei 24 %, bei geringfügiger Beschäftigung sogar bei 67 %.

Einen markanten Unterschied zeigt auch der Blick auf die Tarifbindung: In nicht tarifgebundenen Betrieben dürfte der neue Mindestlohn bis zu 30 % der Stellen betreffen, in tarifgebundenen lediglich 10 %. Besonders hoch ist die Betroffenheit im Dienstleistungsbereich mit 21 %, deutlich über dem Produzierenden Gewerbe mit nur 14 %.

Ausblick: Noch stärkere Erhöhung 2027

Bereits jetzt kündigt sich die nächste Erhöhungsstufe an: Ab Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen. Nach jetzigem Stand wären davon rund 26 % der Jobs in Sachsen-Anhalt betroffen – ein weiterer Schritt, der das Lohngefüge insbesondere im Niedriglohnbereich neu sortieren wird.

Hinweis: Die vorliegenden Zahlen sind als Obergrenze zu interpretieren, da sie keine Sondervergütungen oder Zuschläge enthalten. Sie stützen sich auf die amtlichen Verdiensterhebungen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom April 2024.


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