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Israelische Flagge vor Dienstgebäuden in Sachsen‑Anhalt

Aus Anlass des Jahrestages der „Reichspogromnacht“ und um ein Zeichen der Solidarität mit dem israelischen Volk zu setzen, können die Landesverwaltung und die Kommunen ihre Dienstgebäude abweichend vom Beflaggungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport am Donnerstag, den 9. November 2023, mit der israelischen Flagge beflaggen.

Die Flagge wird anstelle der Europaflagge gesetzt, sofern die baulichen Anlagen drei Flaggenmasten aufweisen. Dementsprechend sind die Flaggen von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen: Nationalflagge Israels – Bundesflagge – Landesflagge.

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