Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat heute eine Informationsseite für ukrainische Staatsangehörige freigeschaltet: https://mi.sachsen-anhalt.de/service/informationen-fuer-ukrainische-staatsangehoerige-in-sachsen-anhalt/
Auf den Seiten können sich beispielsweise Geflüchtete informieren, ob und wie sie sich nach ihrer Fklucht im Lande anmelden müssen, ob ein Asylantrag notwendig ist (erst einmal nicht, Touristenvisum reicht für die ersten 90 Tage) und wo man unterkommen kann, wenn man nicht bei Freunden oder Verwandten Unterschlupf finden kann.
Des Weiteren werden auch Informationen für Menschen gegeben, die bereits in Sachsen-Anhaklt leben opder beispielsweise freie Unterkunftsmöglichkeiten für Ukrainer und Ukrainerinnen zur verfügung stellen möchten.
Einen entscheidenden Nachteil hat die Seite jedoch: Sie ist (Stand heute, 1. März) nur in Deutsch abgefassst.
- Ich bin aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflohen und nun in Sachsen-Anhalt bei Freunden oder Verwandten untergekommen.
- Muss ich mich anmelden?
- Muss ich Asyl beantragen?
- Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?
- Ich bin aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflohen und nun in Sachsen-Anhalt. Leider habe ich hier keine Freunde oder Bekannten, die mich aufnehmen könnten. Wo kann ich fürs Erste unterkommen?
- Ich wohne in Sachsen-Anhalt und möchte Familienangehörige, die noch in der Ukraine sind, bei mir aufnehmen. Ist das möglich und was ist zu beachten?
- Ich bin schon vor dem Krieg mit einem Visum für einen Besuch nach Sachsen-Anhalt gekommen. Jetzt läuft mein Visum läuft ab. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?
- Ich habe einen biometrischen ukrainischen Pass und konnte daher ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen. Jetzt sind die 90 Tage bald vorbei. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?
- Ich habe freien Wohnraum/eine Unterkunft für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wohin kann ich dies melden?