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In Sachsen-Anhalt 2024 insgesamt 2 756 Insolvenzverfahren beendet

Im Jahr 2024 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 2 756 Insolvenzverfahren abgeschlossen. Darunter entfielen 2 236 auf Verbraucherinsolvenzen und 520 auf Regelinsolvenzverfahren. Von den Regelinsolvenzen betrafen 281 Fälle Unternehmen, 220 ehemals Selbstständige, 13 Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzen sowie 6 sonstige unternehmerisch tätige natürliche Personen. Insgesamt erwirkten in 4 903 Fällen natürliche Personen im Rahmen eines Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung.

Die überwiegende Mehrheit der Verfahren (93,4 %) wurde durch Aufhebung nach Schlussverteilung (§ 200 InsO) beendet, bei der die angemeldeten Forderungen letztmalig befriedigt werden. In 2,7 % der Verfahren erfolgte die Einstellung mangels Masse (§ 207 InsO) und in 2,5 % nach Anzeige von Massenunzulänglichkeit (§ 211 InsO). Andere Beendigungsarten waren selten.

Die mittlere Verfahrensdauer (Median) aller 2024 beendeten Verfahren lag bei 448 Tagen. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern betrug der Median 408 Tage, bei Unternehmensinsolvenzen 2 073 Tage – also mehr als fünfmal so lang. Das längste Verfahren wurde 2009 eröffnet und dauerte mehr als 15 Jahre. Bei ehemals Selbstständigen zeigt sich ein Unterschied zwischen vereinfachten Insolvenzverfahren (Median 423 Tage) und Regelinsolvenzverfahren (Median 753 Tage), abhängig von der Zahl der Gläubiger oder bestehenden Arbeitsforderungen (§ 304 InsO).

Weitere Details und statistische Informationen sind auf dem Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.

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