Viele Immobilienkreditverträge enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Betroffene Kreditnehmer können noch bis zum 21.Juni 2016 diese Verträge widerrufen. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundestages nun beschlossen, dass bei Immobiliendarlehensverträgen, die ab Ende 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, das Widerrufsrecht nicht mehr unendlich lange besteht sondern am 21. Juni 2016 erlischt. Bis zu diesem Tag muss die Widerrufserklärung bei der Bank eingegangen sein.
Ein Widerruf ist selbst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits noch möglich, sodass beispielsweise eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, erlischt das Widerrufsrecht nicht und kann jederzeit ausgeübt werden.
In jedem Fall sollten sich die Betroffenen einen Widerruf gut überlegen. Ein Laie kann nicht beurteilen, ob die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag falsch ist. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass die Bank den Widerruf nicht ohne Gegenwehr akzeptiert. Notfalls müssen Sie also klagen. Deshalb sollten Sie auf keinen Fall den Vertrag einfach widerrufen, sondern vorab den Rat der Verbraucherzentrale einholen. Es wird empfohlen, vorab einen Termin unter 0345-2980311 (montags 10-13 Uhr, dienstags und donnerstags 10-13 und 14-18 Uhr) zu vereinbaren.
(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)