Verpflichtende Getrenntsammlung von Textilabfällen ab 2025: Eine Herausforderung für Kommunen und Abfallwirtschaft
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland Textilabfälle aus privaten Haushalten getrennt erfassen. Diese Maßnahme wurde durch eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bereits 2020 beschlossen und soll nun endlich umgesetzt werden. Ziel der neuen Regelung ist es, die Entsorgung von Textilien zu optimieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Altkleidern und Textilabfällen zu fördern.
Die Herausforderungen für die Entsorgungsträger
Die Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht stellt insbesondere die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) vor große Herausforderungen. Während bereits einige Landkreise und kreisfreie Städte Altkleider auf Wertstoffhöfen annehmen, fehlt es vielerorts an flächendeckenden öffentlichen Entsorgungssystemen für Textilabfälle. Dies betrifft nicht nur tragbare Kleidung, sondern auch zerrissene, verschmutzte Stoffe, die bisher häufig über die Restmülltonne entsorgt werden.
„Für viele Textilien, insbesondere für nicht wiederverwendbare oder nicht recycelbare Stoffe, fehlt derzeit die notwendige Infrastruktur“, erklärt ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes. „Solange es keine klaren Entsorgungsregelungen gibt, kann es sinnvoll sein, diese Textilien weiterhin über den Restmüll zu entsorgen, um den Sortieraufwand zu minimieren und die Qualität der Altkleider zu erhalten.“
Marktentwicklungen und Herausforderungen
Die Einführung der Getrenntsammlung fällt in eine Zeit, in der der Markt für Alttextilien unter Druck steht. Vor allem die gestiegene Produktion von Billigmode – auch als „Fast Fashion“ bekannt – hat die Mengen an Textilmüll erheblich erhöht. Diese Textilien sind oft von so niedriger Qualität, dass sie weder für das Recycling noch für die Wiederverwendung geeignet sind. Zudem haben sich die Märkte für Secondhand-Ware, insbesondere in afrikanischen Ländern, verändert, was den Absatz von Altkleidern erschwert.
„Der Markt für Altkleider ist aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere in Entwicklungsländern, eingebrochen“, so der Sprecher. „Das führt dazu, dass viele Altkleidercontainer im öffentlichen Raum überquellen und die Abfallwirtschaft vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“
Verantwortung der Entsorgungsträger und der Verbraucher
Trotz der äußeren Herausforderungen bleibt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen eine gesetzliche Anforderung. Ab dem 1. Januar 2025 müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die entsprechenden Entsorgungssysteme bereitstellen und sicherstellen, dass Textilabfälle ordnungsgemäß erfasst und verwertet werden.
„Die größte Herausforderung liegt darin, schnell und effektiv funktionierende Entsorgungssysteme zu etablieren“, so der Sprecher weiter. „Es ist entscheidend, dass alle Entsorgungsträger die Infrastruktur für die Getrenntsammlung aufbauen, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen und gleichzeitig die Abfallvermeidung zu fördern.“
Die Verantwortung für die Reduzierung von Textilabfällen liegt jedoch nicht allein bei den Entsorgungsträgern. Die Verbraucher sind gefragt, ihren Konsum bewusster zu gestalten. Langlebigere Produkte und die Vermeidung von „Wegwerfmode“ können dazu beitragen, die Abfallströme nachhaltig zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten.
Zukunftsperspektiven für die Abfallwirtschaft
Die Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht wird einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft darstellen. Ziel ist es, den Entsorgungsprozess zu optimieren und Recycling- sowie Verwertungsstrategien besser umzusetzen. Dennoch wird es auch in den kommenden Jahren erforderlich sein, weitere Lösungen für die effiziente und umweltfreundliche Entsorgung von Textilabfällen zu finden.
Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung ist Teil eines größeren, gesetzgeberischen Plans zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Abfallvermeidung steht dabei an erster Stelle – eine Aufgabe, die nicht nur den öffentlichen Entsorgungsträgern, sondern auch den Konsumenten obliegt.
Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3 comments on “Immer mehr Wegwerf-und Billigklamotten: Verpflichtende Getrenntsammlung von Textilabfällen setzt Kommunen unter Druck”
Mir ist diese Regelung bekannt und nun auch denen, die diesen Artikel eben gelesen haben.
So weit , so gut – aber wen interessiert das als Bürger, wenn die Voraussetzungen bis jetzt fehlen? Immerthin ist ein Viertel (!) des Jahres vergangen nach der Gültigkeit der Anordnung.
Wann wird es möglich sein, nach dieser Festlegung zu verfahren? Was sagen die Stadtverwaltung und die Stadtwirtschaft Halle dazu, wie und ab wann dafrür Voraussetzungen dasein werden Wer ist zuerst in der Pflicht? Die Stadt oder ich als Bürgerin?
Icfh hätte mir in dieser und auch in anderen Fragen schon gewünscht, dass dazu Recherchen gemacht werden und es Auskunft gibt. Da das nicht der Fall ist, halte ich diese Erwähnung für zwecklos- sie bringt uns nicht weiter.
Was sagen die Mitglieder der Redaktion dazu?
Das ist eine gute Frage. Wir fragen mal bei der Pressestelle der Stadt nach.
In diesem Zusammenhang gleich noch folgende Frage mit stellem: Wie wird in Halle (Saale) die Forderung nach Zurverfügungstellung von Mehrweggeschirr bei außer-Haus-Verkauf von Imbiss umgedsetzt anstelle von Einwegverpackung. Ich habe nämlich noch keinen Anbieter gefundeden. Entweder verstehen die Verkäufer nicht, weil sie nicht die deutsche Sprache beherrschen oder sie reden sich heraus mit „kein Platz dafür!“!
Es gibt so gute Forderungen und auch Lösungen für bestimmte Probleme. N u r hapert es mit der Verwirklichung.