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Immer mehr Gemeinden passen Grundsteuer an – Unterschiede zwischen A, B und C


Im ersten Halbjahr 2025 haben zahlreiche Gemeinden in Sachsen-Anhalt ihre Hebesätze für die Grundsteuer verändert. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, nutzten inzwischen rund 30 Prozent der Kommunen die Möglichkeit, für die Grundsteuer B unterschiedliche Sätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festzulegen.

Besonders auffällig sind die Anpassungen bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt. In Mücheln (Geiseltal) stieg der Hebesatz für Agrarflächen drastisch um 340 Prozentpunkte auf 660 Prozent – fast doppelt so hoch wie der Landesdurchschnitt. Auch bei der Gewerbesteuer setzten mehrere Städte und Gemeinden höhere Sätze fest.

Was bedeutet Grundsteuer A, B und C?

  • Grundsteuer A: Sie betrifft Flächen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft – also Äcker, Wiesen und Wälder.
  • Grundsteuer B: Sie gilt für bebaute oder bebaubare Grundstücke, also Wohnhäuser, Mietshäuser, Geschäfte oder Fabrikgrundstücke.
  • Grundsteuer C: Sie ist neu und betrifft baureife, aber noch unbebaute Grundstücke. Mit höheren Hebesätzen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motiviert werden, Bauland auch wirklich zu nutzen.

Und was ist ein Hebesatz?

Ein Hebesatz ist eine Art Multiplikator, mit dem Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer festlegen. Die Steuer selbst wird nach einem bundesweit einheitlichen Wert berechnet, doch jede Kommune bestimmt mit dem Hebesatz, wie hoch die Abgabe am Ende vor Ort ist. Je höher der Hebesatz, desto mehr müssen Grundstückseigentümer zahlen.

Starke Unterschiede zwischen den Gemeinden

Die Unterschiede sind groß: In Sülzetal etwa liegt der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke bei 1.274 Prozent, für Wohngebäude dagegen bei 415 Prozent. In anderen Orten wie Zahna-Elster wurde die Steuerlast für Landwirte sogar gesenkt.

Die neuen Regelungen gehen auf das Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt zurück, das Ende 2024 beschlossen wurde. Es erlaubt den Kommunen erstmals, die Grundsteuer stärker nach Grundstücksarten zu unterscheiden.

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