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IHK Halle unterstützt Gesetzesinitiative gegen Abmahn-Unwesen

 Abmahnattacken machen insbesondere den  mittelständischen Handels- und Dienstleistungsunternehmen in der Region  Sorge. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer  Halle-Dessau (IHK). „Vor allem selbst Betroffene haben daran teilgenommen  und ihre Erfahrungen und Erwartungen geschildert“, erklärt Dr. Ute Jähner,  IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play. „Die Ergebnisse sind zwar  nicht repräsentativ, dennoch verdeutlichen sie das Problem plastisch – ein  Unternehmen ist sage und schreibe zwölfmal abgemahnt worden!“ In mehr als  der Hälfte der Fälle seien nicht Mitwettbewerber, sondern Abmahnvereine  aktiv gewesen. Dabei gehe es, so Jähner, oft um fehlerhafte  Pflichtangaben, AGB-Klauseln oder Datenschutzverstöße. Dabei sei meist
tatsächlich Geld geflossen – oft in dreistelliger Höhe. „Und das, obwohl  mehr als die Hälfte der Betroffenen die jeweiligen Vorwürfe nicht für  berechtigt hielten!“

Jähner meint, Abmahnungen seien grundsätzlich ein sinnvolles  wettbewerbsrechtliches Instrument. Etwaige Verstöße gegen die Regeln des  lauteren Wettbewerbs könnten schnell, unbürokratisch und ohne aufwändige  Gerichtsverfahren geahndet werden. „Aber wir müssen den Missbrauch bekämpfen: Leider haben hier einige unseriöse Anwälte oder Vereine ein fragwürdiges Geschäftsmodell entdeckt. Ihnen geht es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern lediglich um ihre Geldeinnahmen.“ Die IHK bringt sich in die aktuelle politische Diskussion um einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ein. Dabei geht es zum Beispiel um Einschränkungen der Abmahnbefugnisse und der finanziellen Anreize. „Hilfreich wäre auch eine Regelung, wonach Datenschutzverstöße nicht mehr
auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden dürften“, sagt Jähner.

 

4 comments on “IHK Halle unterstützt Gesetzesinitiative gegen Abmahn-Unwesen”

  1. Ich fände es gut, wenn EDEKA im Hermesareal einmal dafür abgemahnt würde, dass die Geschäftsleitung es zulässt, dass ständig Parkplätze für Behinderte und Mutter mit Kind zweckentfremdet werden. Das größte Problem: der Lieferservice findet im Eingangsbereich für Kunden und ebenso auf den Behandertenparkplätzen statt.

  2. Das ist kein Abmahngrund, wäre höchstens einer für eine OWi, aber da Privatgelände vermute ich mal, ist es nicht justiziabel.
    Mutter mit Kind ist noch nicht mal StVO-konform

  3. Das ist Sache von EDEKA. Wenn sie solche Plätze schaffen müssen sie eben auch aufpassen, dass sie nicht zweckentfremdet werden.
    Aber wen juckt das schon.

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