Halle (Saale), 10. Dezember 2025 – Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat sich erneut gegen das deutsche Lieferkettengesetz ausgesprochen und fordert die sofortige Abschaffung des Gesetzes. Anlass ist die Entscheidung der EU, das europäische Lieferkettengesetz deutlich abzumildern. Ab 2026 sollen nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter das Gesetz fallen. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen bleibt auch für kleinere Unternehmen bestehen, was die IHK als eine gravierende Wettbewerbsverzerrung sieht.
„Deutsche Unternehmen müssen weiterhin umfassende und bürokratische Sorgfaltspflichten erfüllen, die weit über das hinausgehen, was ihre Wettbewerber in anderen EU-Staaten leisten müssen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern schadet auch der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft“, erklärt Sascha Gläßer, Präsident der IHK Halle-Dessau.
Die IHK hatte bereits in der Vergangenheit vor nationalen Alleingängen gewarnt, da diese in globalisierten Lieferketten keine sinnvolle Lösung darstellten. Auch wenn die Berichtspflichten im deutschen Lieferkettengesetz mittlerweile gestrichen wurden, bleiben die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten laut IHK unverändert bestehen und belasten die Unternehmen unnötig.
„Die Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung unserer Unternehmen“, so Gläßer weiter.