Die HWG will nach eigenem
Bekunden auch nach der energetischen Modernisierung ihres
Quartiers auf die gesetzlich mögliche Umlage von acht Prozent der
Modernisierungskosten verzichten. Stattdessen sollen die Kaltmieten
nach Beendigung der energetischen Sanierung bei maximal 5,50 Euro
pro Quadratmeter gekappt werden.
In einem konkreten Fall wäre für eine 48 Quadratmeter große Wohnung
bei Anwendung der 8-Prozent-Regel eine Mietenanpassung um rund 140
Euro möglich. Tatsächlich steigt die Kaltmiete nach der
energetischen Sanierung in der Voßstraße nur um rund 70 Euro.
Gleichzeitig sinken bei gleichbleibendem Verbrauchsverhalten die
Heizkosten. Die HWG legte im Januar allen Mietern dar, wie sich die
Mietanpassungen begründen.
Grundlage für die Mietanpassung ist eine energetische Sanierung,
bei der unter anderem die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt,
neue wärmegedämmte Fenster eingebaut, die Heizungsanlage
modernisiert und das Treppenhaus saniert wird. Zudem werden alle
Wohnungen nach Beendigung der Maßnahme über einen Balkon verfügen.
Die Kosten für die von der Freiraumgalerie gestalteten
Häuserfassaden in der Voßstraße werden nicht auf die Mieten
umgelegt.
2 comments on “Nach Sanierung: HWG will Mieterhöhungen nicht voll ausschöpfen”
@reda: Die HWF ist nicht die HWG.
Und dann kommt der Landesrechnungshof, und fordert im Namen der sozialen Marktwirtschaft eine volle Umlage!