Sachsen-Anhalt. – Eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Guido Lange (Die Linke) legt deutliche Probleme bei den Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte offen. Demnach halten sich Hochschulen in Sachsen-Anhalt vielfach nicht an eine schuldrechtliche Vereinbarung, die im Rahmen der Tarifrunde 2023/2024 getroffen wurde: Seit dem 1. April 2024 gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten für studentische Beschäftigte, kürzere Verträge sind nur mit Begründung zulässig.
Die jetzt öffentlich gewordenen Zahlen zeigen ein anderes Bild: Nur 13 Prozent der rund 7.300 neu eingestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Studienjahr 2024/2025 erhielten diese Mindestlaufzeit. In weniger als der Hälfte der Fälle existiert laut Gewerkschaften eine dokumentierte Begründung. An der Martin-Luther-Universität Halle liegt die Quote der begründeten Kurzzeitverträge unter 50 Prozent, und an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg fehlt sogar eine statistische Erfassung.
Für Gewerkschaften ist das eine klare Überschreitung bestehender Absprachen. Sofia Kohler, Gewerkschaftssekretärin der GEW, findet deutliche Worte: „Dieser systematische Rechtsbruch ist ein Skandal, bei dem die Landesregierung zuschaut.“ Die schuldrechtliche Vereinbarung sei geschaffen worden, um Verlässlichkeit zu schaffen. Nun zeigten die Daten das Gegenteil.
Auch ver.di bewertet die Lage kritisch. Vor Beginn der neuen Tarifrunde am 3. Dezember fordert Gewerkschaftssekretär Felix Stacke verbindliche Regelungen: „Die schuldrechtliche Vereinbarung ist gescheitert. Studentisch Beschäftigte dürfen nicht erneut mit unverbindlichen Notlösungen abgespeist werden. Wir werden für einen echten Tarifvertrag kämpfen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die strukturelle Ursache in mangelnder Tarifbindung. Referatssekretär Fabian Pfister erklärt: „Fehlt Tarifbindung, entstehen unsichere Beschäftigungen, prekäre Verträge und ungerechte Löhne. Die Tarifgemeinschaft der Länder muss den lange geforderten Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte endlich auf den Weg bringen.“
Die Gewerkschaften fordern daher eine grundlegende Neuausrichtung: mehr verbindliche Standards, klare Regeln und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive für die große Gruppe studentischer Hilfskräfte.