Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die Förderung für den Austausch alter Heizungen weiterhin attraktiv bleibt, die Zuschüsse künftig jedoch schrittweise sinken. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes können Anträge nach den neuen Förderbedingungen bereits gestellt werden.
„Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse“, erklärt André König, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative wie eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt, kann weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Ab 2027 ist zudem ein Bonus für europäische Wärmepumpen vorgesehen, während die Grundförderung entsprechend angepasst wird.
Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sinkt allerdings von bisher 20 auf nun 16 Prozent. In den kommenden Jahren soll dieser Bonus jeweils im Abstand von sechs Monaten um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden.
Verbessert wird dagegen die Unterstützung für Haushalte mit geringerem Einkommen. Für sie gelten gestaffelte Einkommensboni: 10 Prozent Zuschuss bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 40 Prozent bis 30.000 Euro. Haushalte in der niedrigsten Einkommensgruppe können dadurch einen Gesamtzuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Bei Familien mit minderjährigen Kindern kann das anrechenbare Einkommen zusätzlich reduziert werden.
Gestrichen wurden dagegen der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Eine Förderung gibt es künftig ausschließlich beim Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Systemen. Der Austausch bestehender Fernwärmeanschlüsse oder erneuerbarer Heizungen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass auch die maximal förderfähigen Kosten schrittweise sinken. Für die erste Wohneinheit reduziert sich der Betrag von bisher 30.000 auf 28.000 Euro und soll anschließend halbjährlich um weitere 750 Euro sinken.
Vor einer Investition empfiehlt die Energieberatung, die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu prüfen. Diese kann Hinweise geben, ob künftig ein Fernwärmeanschluss vorgesehen ist oder eine individuelle Heizlösung sinnvoller erscheint. Einen rechtlichen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss begründet die Wärmeplanung jedoch nicht.
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten nach Empfehlung der Verbraucherzentrale frühzeitig Angebote von Fachbetrieben einholen, Fördermöglichkeiten prüfen und notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Diskussionen verschieben. Wer eine Wärmepumpe plant, kann zudem bis zu drei Angebote im Rahmen der Energieberatung vergleichen lassen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet unabhängige Beratung online, telefonisch, per Video oder persönlich an. Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote bei entsprechendem Nachweis kostenlos.
Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Juli 2026.