Quelle: Stadt Halle (Saale) / Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Die Verabschiedung des Haushalts 2026 der Stadt Halle (Saale) verzögert sich weiter. Grund ist eine neue gesetzliche Prüffrist, die durch die Einreichung eines überarbeiteten Haushaltsentwurfs ausgelöst wurde. Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mitteilt, endet diese Frist nun am 4. Mai 2026. Zuvor war ein Abschluss der Prüfung bereits für den 15. April vorgesehen.
Hintergrund der Verzögerung ist ein Änderungsbeschluss des Stadtrates vom 25. März 2026. Dieser hatte umfangreiche Anpassungen an der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan sowie am Haushaltskonsolidierungskonzept zur Folge. Die Stadtverwaltung war daraufhin verpflichtet, die Unterlagen zu überarbeiten und in aktualisierter Form erneut bei der Kommunalaufsicht einzureichen.
Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes ersetzt der neue Entwurf die zuvor eingereichten Unterlagen vollständig. Da der Haushalt genehmigungspflichtige Bestandteile enthält – darunter Kreditermächtigungen, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskredite – ist eine umfassende Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Mit Eingang der neuen Unterlagen beginnt diese Prüfung formal von vorn.
Die gesetzlich festgelegte Frist beträgt einen Monat. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Kommunalaufsicht den Haushaltsentwurf rechtlich und finanziell bewerten. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann der Haushalt genehmigt und damit wirksam werden.
Die Stadtverwaltung erklärte, man habe die erforderlichen Anpassungen nach dem Stadtratsbeschluss zügig vorgenommen und die Unterlagen umgehend eingereicht. Gleichzeitig sei man nun an den weiteren Ablauf gebunden. Ob die Prüffrist vollständig ausgeschöpft wird, liege allein im Ermessen des Landesverwaltungsamtes.
Aus Sicht der Kommunalaufsicht ist die erneute vollständige Prüfung notwendig, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können. Nur auf dieser Grundlage könnten Genehmigungen erteilt und der Stadt verlässliche finanzielle Handlungsspielräume eröffnet werden.
Für die Stadt bedeutet die verlängerte Prüffrist eine fortgesetzte Phase eingeschränkter finanzieller Steuerung. Solange der Haushalt nicht genehmigt ist, können viele geplante Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Investitionen und längerfristige finanzielle Verpflichtungen, die an eine rechtskräftige Haushaltssatzung gebunden sind.
Mit Blick auf den weiteren Zeitplan bleibt abzuwarten, ob das Landesverwaltungsamt die Prüfung vor Ablauf der Frist abschließt oder den gesamten Zeitraum bis Anfang Mai benötigt. Erst danach besteht Klarheit über die finanzielle Planungssicherheit der Stadt für das laufende Jahr.