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Hauhaltssperre gilt bis mindestens zu Jahresende – Nachtragshaushalt 2025 nur unter strengen Auflagen bewilligt

Das Landesverwaltungsamt hat der Stadt Halle (Saale) den Weg für den Nachtragshaushalt 2025 frei gemacht – jedoch unter strengen Bedingungen. Die Genehmigung ist von einem ganzen Katalog finanzieller Auflagen begleitet, die die prekäre Haushaltslage der Saalestadt schonungslos offenlegen.

Angesichts steigender Ausgaben, insbesondere im sozialen Bereich, und einer unzureichenden Finanzplanung musste die Stadtverwaltung kurzfristig handeln. Der Nachtragshaushalt soll die Zahlungsfähigkeit der Stadt sichern, doch von Entwarnung kann keine Rede sein. Das ursprünglich geplante Plus von zehn Millionen Euro ist inzwischen nicht mehr realistisch.

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) macht deutlich: Nur durch klare Konsolidierung und regelmäßige Kontrolle kann Halle wieder zu finanzpolitischer Stabilität zurückfinden. Die wichtigsten Punkte der Genehmigung:

  • Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 480 Millionen Euro wurden genehmigt – ein historisch hoher Wert, der vor allem der Deckung laufender Ausgaben dient.
  • Die Stadt muss monatlich Bericht erstatten über ihre Kreditlage – ein Zeichen für das verloren gegangene Vertrauen in ihre Haushaltsdisziplin.
  • Bis spätestens 30. Oktober 2025 muss eine zweite Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden.
  • Für das Jahr 2026 fordert das LVwA ein überarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept.
  • Die bereits am 13. Juni 2025 verhängte Haushaltssperre bleibt bis Jahresende bestehen – nur unbedingt notwendige Ausgaben dürfen getätigt werden.

Die Behörde kritisiert, dass der gestiegene Finanzbedarf bereits bei der ursprünglichen Haushaltsplanung hätte erkannt werden müssen. Die Stadt habe zu spät und zu wenig vorausschauend agiert. Insbesondere die Nutzung von Liquiditätskrediten zur Finanzierung laufender Ausgaben sei kein tragfähiges Modell, da es langfristig zu einer Schuldenspirale führen könne.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Es stehen Sparmaßnahmen bevor, und Investitionen in Bildung, Soziales und Infrastruktur könnten aufgeschoben oder reduziert werden. Gleichzeitig betont das Landesverwaltungsamt, dass die ergriffenen Maßnahmen notwendig seien, um die Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern.

5 comments on “Hauhaltssperre gilt bis mindestens zu Jahresende – Nachtragshaushalt 2025 nur unter strengen Auflagen bewilligt”

  1. Zukunftszentrum um ein Jahr verschieben, dann schwimmen alle in Geld. Merz hat es versprochen, Merz kann man vertrauen.

  2. Welchen finanziellen Anteil hat denn die Stadt am ZZ?
    Wieviel Gewerbesteuereinnahmen kann die Stadt zusätzlich erwarten?

  3. Für die Umgestaltung des Riebeckplatzes sind es schon mal ein paar Milliönchen.
    Gewerbesteuer ist davon abhängig, ob lokale Handwerker an den vom Bund ausgeschriebenen Losen mitmischen dürfen. Vielleicht darf Papenburg bauen?
    Beispielrechnung: Umbau Riebeckplatz: 10 Millionen Bauleistung, Eigenanteil 8 Mio, Umsatzrendite 5%, Gewerbesteuer 80.000€.

  4. Die Behörde kritisiert mal wieder ohne auch nur den Hauch einer Idee zu haben, wie man es besser machen könnte. Ich habe ja nun einige Sitzungen mit den Damen und überwiegend Herren mitgemacht. Dauernd der erhobene Zeigefinger aber nullkomnanull Konstruktivität.
    Das Landesverwaltungsamt ist wirklich ein echter „pain in the ass“ wie ein gewisser Herr Trump sagen würde. Wenn das alles so absehbar war, wieso wurde denn dann der Haushalt überhaupt genehmigt?
    Warum schreibt das Landesverwaltungsamt, das ja so gerne Briefe schreibt, nicht mal einen Brief mit guten Vorschlägen, die die Hallenser Bürger begeistern und uns das Geld in die Kasse spülen?
    Eine ehemalige Stadträtin ist doch stellvertretende Chefin. Wo bleiben ihre konstruktiven Ideen?
    Alles heiße Luft und das bei dem Wetter … kann keiner gebrauchen!

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