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Handwerkskammer warnt vor Abmahnungen ohne Widerrufsbutton

Die Handwerkskammer Halle weist ihre Mitgliedsbetriebe auf neue gesetzliche Vorgaben für Online-Verträge hin. Hintergrund ist eine EU-Regelung zum Verbraucherschutz, die ab dem 19. Juni 2026 einen sogenannten Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge vorschreibt.

Betroffen sind nach Angaben der Kammer sämtliche Angebote, bei denen Verbraucher online Verträge über Waren oder Dienstleistungen abschließen können. Dazu zählen klassische Online-Shops ebenso wie Terminbuchungen, digitale Angebotsanfragen oder Vertragsabschlüsse über Apps und Plattformen.

Nach Einschätzung von Hauptgeschäftsführer Dirk Neumann drohen Unternehmen bei fehlender Umsetzung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Neuregelung gelte für alle B2C-Fernabsatzverträge.

Auch Händler auf Online-Marktplätzen sollten prüfen, ob die technischen Abläufe den neuen Anforderungen entsprechen. Zwar liege die Umsetzung dort häufig bei den Plattformbetreibern, dennoch bleibe eine Kontrolle ratsam.

Die Handwerkskammer bietet ihren Mitgliedsbetrieben kostenfreie Beratung zur technischen und rechtlichen Umsetzung an. Informationen stellt die Handwerkskammer Halle zum Widerrufsbutton bereit.

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