Im Zuge der Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 wird auch über den Abbau von Steuervergünstigungen diskutiert. Aus Sicht des Handwerks stößt dabei die mögliche Infragestellung der steuerlichen Ermäßigung für Handwerkerleistungen auf deutliche Kritik.
Die Regelung, die seit 2006 gilt, ermöglicht es privaten Haushalten, einen Teil der Kosten für Handwerksarbeiten steuerlich geltend zu machen. Ursprünglich wurde sie auch eingeführt, um die legale Auftragsvergabe zu stärken und Schwarzarbeit einzudämmen.
Der Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf, betont die wirtschaftliche Bedeutung der Regelung. Sie sei kein Subventionsvorteil für Betriebe, sondern ein Instrument zur Stärkung der privaten Nachfrage. Nach seiner Einschätzung könnte eine Abschaffung zu einem Rückgang legaler Aufträge und damit zu einer Zunahme von Schwarzarbeit führen.
Keindorf verweist zudem darauf, dass Handwerksbetriebe selbst erhebliche Steuerleistungen erbringen und die steuerliche Entlastung der Auftraggeber letztlich auch der formellen Wirtschaft zugutekomme.
Die Diskussion über die Zukunft der Steuerermäßigung ist Teil einer breiteren Debatte über Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt.