Die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis wollen ihre Leitstellen zusammenlegen. Oberbürgermeister Alexander Vogt und Landrat Hartmut Handschak unterzeichneten am Mittwoch, 19. August 2026, im Ratshof eine entsprechende Zweckvereinbarung. Die gemeinsame „Integrierte Leitstelle Halle/Saalekreis“ soll am 1. Januar 2029 ihren Betrieb aufnehmen.
Derzeit gibt es zwei eigenständige Leitstellen. Die Integrierte Leitstelle Halle koordiniert Einsätze in der Stadt und im nördlichen Saalekreis, während die Leitstelle des Landkreises in Merseburg für den südlichen Teil des Saalekreises zuständig ist. Künftig sollen die Aufgaben in Halle gebündelt werden.
Dafür entsteht am Standort „An der Feuerwache 5“ in Halle-Neustadt ein Neubau. Die Baustelleneinrichtung ist für September 2026 geplant. Das Investitionsvolumen beträgt rund 37 Millionen Euro.
Die neue Leitstelle soll für rund 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle und des Saalekreises zuständig sein. Vorgesehen sind etwa 60 Disponentinnen und Disponenten sowie 13 Einsatzleitplätze. Zu den Aufgaben gehören die Annahme von Notrufen unter der Nummer 112, die Alarmierung und Einsatzkoordination von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie die Unterstützung bei Großschadenslagen.
Darüber hinaus übernimmt die gemeinsame Leitstelle landesweite Sonderaufgaben. Dazu zählen der Telenotarzt, die Luftrettungsdienstleitstelle und die Koordinierung von Inhospitaltransporten.
Der Landkreis Saalekreis bleibt für Betrieb und Instandhaltung der digitalen Alarminfrastruktur auf seinem Gebiet verantwortlich. Die Stadt Halle übernimmt künftig die Aufgaben der Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle.
Die jährlichen Betriebskosten werden auf rund 1,3 Millionen Euro geschätzt. Mehr als 58 Prozent davon sollen die Kostenträger des Rettungsdienstes übernehmen. Die verbleibenden Kosten werden entsprechend der Einwohnerzahlen zwischen Stadt Halle mit 55 Prozent und dem Saalekreis mit 45 Prozent aufgeteilt.
Quelle: Stadt Halle
(Saale), Pressemitteilung zur Unterzeichnung der Zweckvereinbarung
am 19. August 2026.
Grafik: Grafik: agn Niederberghaus & Partner GmbH