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Härtefallkommission Sachsen-Anhalt ermöglicht 27 Menschen Aufenthalt aus humanitären Gründen

Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2025 in zahlreichen Fällen zugunsten von Menschen entschieden, denen ohne eine besondere Regelung die Ausreise gedroht hätte. Insgesamt beschloss das Gremium im vergangenen Jahr 20 Härtefallersuchen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang stimmte allen Ersuchen zu – 19 davon noch im Berichtsjahr 2025, ein weiteres im Jahr 2026.

Damit erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 27 Menschen eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes. Darunter waren 17 Einzelpersonen, ein minderjähriges Kind sowie drei Familien mit insgesamt zehn minderjährigen Kindern. Die Betroffenen kamen aus insgesamt zwölf Herkunftsstaaten: der Russischen Föderation, Armenien, Georgien, dem Irak, Burkina Faso, dem Iran, dem Libanon, Mali, Marokko, Namibia, Serbien sowie Syrien beziehungsweise der Türkei.

Innenministerin Zieschang würdigte die Arbeit des Gremiums: „Die Härtefallkommission hat mit ihrer zeitintensiven und anspruchsvollen Arbeit erneut dafür gesorgt, dass Menschen geholfen werden konnte, denen sonst nicht vertretbare humanitäre Härten gedroht hätten.“ Die Entscheidungen seien erneut so fundiert begründet gewesen, dass sie allen Empfehlungen habe folgen können.

Auch die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, verwies auf die Verantwortung der Mitglieder. Die hohe Erfolgsquote der vorgelegten Ersuchen sei Ausdruck der sorgfältigen Prüfung jedes einzelnen Falls. Die Entscheidungen hätten für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf deren weiteres Leben.

29 Anträge abschließend beraten

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 27 neue Härtefallanträge gestellt. Zusätzlich lagen 16 Anträge aus früheren Jahren vor. In insgesamt 15 Sitzungen beriet die Kommission abschließend über 29 Anträge. In zwölf weiteren Fällen konnte noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden; diese Verfahren werden im Jahr 2026 fortgeführt.

Die Aufenthaltserlaubnisse werden zunächst für ein Jahr erteilt. Eine spätere Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern wird jeweils anhand des Einzelfalls geprüft und kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über Bemühungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit, um den Lebensunterhalt möglichst ohne öffentliche Unterstützung sichern zu können.

Ausnahme vom regulären Aufenthaltsrecht

Die Härtefallkommission bietet eine besondere Möglichkeit innerhalb des Aufenthaltsrechts. Grundlage ist das seit 2005 geltende Zuwanderungsgesetz, das den Ländern erlaubt, entsprechende Kommissionen einzurichten. Sie können Fälle prüfen, in denen zwar grundsätzlich eine Ausreisepflicht besteht, aber dringende persönliche oder humanitäre Gründe eine weitere Anwesenheit in Deutschland rechtfertigen.

Stellt die Kommission eine solche besondere Härte fest, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen. Eine automatische Bleibeperspektive entsteht dadurch nicht – jede Entscheidung basiert auf einer individuellen Prüfung.

Die Härtefallkommission Sachsen-Anhalt besteht aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern, die von der Innenministerin für jeweils zwei Jahre berufen werden. Die Mitglieder verfügen über Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht oder über praktische Erfahrungen in der Flüchtlingsberatung.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt:
https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/Stichworte: Sachsen-Anhalt, Härtefallkommission, Aufenthaltsrecht, Migration, Integration, Innenministerium, Humanitäre Hilfe

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