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Grimm-Benne: Gewalthilfegesetz sorgt für besseren Schutz für gewaltbetroffene Frauen

Bundesrat verabschiedet Gewalthilfegesetz: Verbesserter Schutz für gewaltbetroffene Frauen

Der Bundesrat hat heute das Gewalthilfegesetz verabschiedet und damit erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt geschaffen. Der Bund wird sich am Ausbau und Betrieb des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder beteiligen.

„Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt: 35 Jahre nachdem in Leipzig das erste Frauenhaus in Ostdeutschland eröffnet wurde, übernimmt der Bund erstmalig Mitverantwortung und unterstützt die Länder finanziell. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sowie der Ausbau der Hilfsangebote werden entscheidend dazu beitragen, den Zugang für Betroffene zu verbessern“, erklärte Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne. Der Bund stellt dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren bundesweit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit.

Die Notwendigkeit des Gesetzes unterstreichen alarmierende Zahlen: Laut Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 2023 des Bundeskriminalamtes wird in Deutschland fast täglich eine Frau Opfer eines Femizids – und circa 400 Frauen erleiden täglich Gewalt durch ihre (Ex-)Partner. Mehr als jede dritte Frau in Deutschland hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Sachsen-Anhalt erfasste die Polizei 2023 insgesamt 7.928 Fälle häuslicher Gewalt – ein Anstieg um 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der hohen Dunkelziffer im Bereich häuslicher Gewalt spiegelt die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang zudem nur bedingt wider.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus betonte die Dringlichkeit des Handelns: „Unser Land hat ein massives Gewaltproblem gegen Frauen. Das muss aufhören.“ Sie kündigte an, dass das Gewalthilfegesetz allen Betroffenen einen Schutzanspruch auf Hilfe einräumen soll. Zudem sollen mehr Prävention und Schutzplätze für Frauen bereitgestellt werden.

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) kritisierte zuvor die Ignoranz gegenüber häuslicher Gewalt und forderte eine systematische Risiko- und Gefährdungseinschätzung, wie sie die Istanbul-Konvention verlangt. Diese sei bisher nicht flächendeckend umgesetzt worden.

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