Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Halle in Kurzarbeit
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Halle (Saale) macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat.
Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die
Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen
Jahres angenommen hat. Damals meldeten 257 gastgewerbliche Betriebe
in Halle Kurzarbeit an – das sind 67 Prozent aller Betriebe der
Branche in der Stadt.
Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 1.234. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.
„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige
Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit
Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch
ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst
aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und
Gaststätten wieder öffnen.“, sagt etwa Jörg Most, Geschäftsführer
der NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau: „Wegen ohnehin niedriger Löhne
und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten
dramatisch zu. Ohne
schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen
existentielle Probleme.“
Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet.
„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln
unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch
genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen
müssen.“, sagt Most. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten
in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den
gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin etwa, die in Vollzeit zum
Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur
728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so
die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens,
wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro
im Monat.