Mit einem Aufkommen von 1,1 Mrd. EUR lagen die Einzahlungen an
Grund- und Gewerbesteuern im Jahr 2018 in den Kommunen des Landes
Sachsen-Anhalt 52 Mill. EUR über dem Wert des Vorjahres. Wie das
Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, betrug der Anstieg
damit fast 5 %. Für 48 Mill. EUR Steigerung waren höhere
Gewerbesteuereinzahlungen die Ursache. Die Realsteuern sind eine
wichtige Quelle der Gemeindefinanzierung, da sie grundsätzlich den
Gemeinden zustehen. Den Hauptanteil haben die Einnahmen aus der
Gewerbesteuer. Steuergegenstand ist dabei jeder stehende
Gewerbebetrieb und Reisegewerbebetrieb, der in der Gemeinde eine
Betriebsstätte unterhält bzw. sich bei Reisegewerben der
Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Mit 839 Mill. EUR
Einzahlungen im Jahr 2018 kamen 76 % der Realsteuern aus dieser
Steuer. Nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden
Gewerbesteuerumlage in Höhe von 82 Mill. EUR standen den Kommunen
des Landes Sachsen-Anhalt 757 Mill. EUR zur Verfügung. Die
Grundsteuern besteuern im Inland liegenden Grundbesitz. Die
Einzahlungen von Grundsteuer A, Betriebe/Grundstücke der Land- und
Forstwirtschaft, lagen bei 24 Mill. EUR und der Grundsteuer B,
sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke, bei 237 Mill EUR. Damit
betrug der Anteil der Grundsteuer A 2 % an den gesamten
Realsteuereinnahmen, der Anteil der Grundsteuer B 22 %. Für 203 von
218 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt (93 %) war die
Ge-werbesteuer im Jahr 2018 die wichtigste Realsteuer. In 14 Fällen
traf das auf die Grundsteuer B zu. Nur einmal wurden die höchsten
Realsteuereinzahlungen aus der Grundsteuer A registriert.
Alle Gemeinden des Landes erhalten einen Anteil an Einkommensteuer.
Im Jahr 2018 kamen für die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer
(Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) insgesamt 623 Mill. EUR zur
Auszahlung. Das waren 7,9 % mehr als im Jahr zuvor. Darüber hinaus
steht den Gemeinden ein Anteil an den Umsatzsteuern zu. Dieser
betrug im Berichtsjahr 149 Mill. EUR. In Summe wurden 772 Mill. EUR
an Gemeinschaftsteuern an die Gemeinden ausgezahlt.
Sonstige Gemeindesteuern können örtlich eine große Bedeutung haben,
spielen neben den Realsteuern und den Gemeindeanteilen an den
Gemeinschaftsteuern eher eine untergeordnete Rolle. Beispielsweise
betrugen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer 12,2 Mill. EUR,
aus der Hundesteuer 10,5 Mill. EUR und aus der Zweitwohnungsteuer
1,4 Mill. EUR.