Der Bundestag hat am 8. Mai 2026 eine Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Zu den zentralen Neuerungen gehören die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) sowie verpflichtende Täterarbeit. Ziel der Maßnahmen ist es, den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann in der Regel nur auf Grundlage einer gerichtlichen Gewaltschutzanordnung angeordnet werden. Künftig ist die Maßnahme auch gegen den Willen der betroffenen Person möglich. Fachverbände wie der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt sehen hierin Chancen, warnen jedoch vor möglichen Konflikten mit einem konsequent betroffenenorientierten Schutz.
Die Reform enthält zudem erweiterte Möglichkeiten für gerichtliche Gefährdungseinschätzungen und stärkt die Täterarbeit. Experten betonen, dass einzelne Maßnahmen nur dann wirksam sind, wenn sie in ein abgestimmtes Gesamtsystem aus Prävention, Intervention und Unterstützung eingebettet werden.
Der Landesfrauenrat begrüßt die Schritte als wichtige Impulse, mahnt jedoch, dass viele Betroffene weiterhin im Dunkelfeld verbleiben und familiengerichtliche Verfahren oft mit verpflichtenden Kontakten zwischen Betroffenen und Tätern einhergehen. Effektiver Schutz erfordere daher eine klare Priorisierung der Schutzinteressen gegenüber Sorge- und Umgangsrechten.