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Gerichtsverhandlungen finden statt – trotz Veranstaltungsverboten

Im Hinblick auf das heute durch die Stadt Halle ausgesprochene Verbot aller öffentlicher Veranstaltungen im Stadtgebiet, unabhängig von der Teilnehmerzahl, weist der Sprecher des Landgerichtes Halle darauf hin, dass es sich bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder gerichtlichen Anhörungen nicht um „Veranstaltungen“ im Sinne des heute durch die Stadt Halle ausgesprochenen Verbotes handelt.

Bis auf weiteres und vorbehaltlich abweichender Anordnungen im Einzelfall sei  daher davon auszugehen, dass derartige Sitzungen wie vorgesehen stattfinden. Das selbe gilt auch für das Amtsgericht Halle (Saale).

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