Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Sachsen-Anhalt eingeführte Vorgriffsstunde für unwirksam erklärt. Die Regelung, nach der Lehrkräfte seit 2023 verpflichtet waren, wöchentlich eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu übernehmen, sei ohne hinreichende gesetzliche Grundlage erlassen worden.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert nun, dass die verpflichtende Mehrstunde umgehend beendet wird. „Die Vorgriffsstunde wurde von den Lehrkräften als Schikane empfunden und hat ihr Ziel nicht erreicht. Statt Unterrichtsausfälle zu reduzieren, führte sie vor allem zu Frust und Demotivation“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin Susan Sziborra-Seidlitz.
Nach Ansicht der Grünen habe die Regelung lediglich dazu beigetragen, die Statistik zur Unterrichtsversorgung zu beschönigen, ohne das strukturelle Problem des Lehrkräftemangels zu lösen. „Statt Zwang zur Mehrarbeit braucht es positive Anreize für die, die mehr arbeiten können und wollen“, so Sziborra-Seidlitz.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Landesregierung nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Gewerkschaften und Lehrerverbände hatten die Vorgriffsstunde seit ihrer Einführung wiederholt scharf kritisiert.