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Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit der Waffenverbotszone – Innenministerium plant dennoch neue Verordnung

Die Polizeiinspektion Halle hat die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg zurückgenommen und damit das Ende eines vierjährigen Rechtsstreits besiegelt. Das Gericht hatte am 28. September 2023 (Az. 3 K 208/21) die bestehende Waffenverbotszone für unwirksam erklärt. Somit steht fest: Die in den letzten Jahren eingerichtete Waffenverbotszone war in dieser Form rechtswidrig.

Urteil stützt sich auf fehlende Rechtsgrundlage

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass die Einrichtung der Waffenverbotszone nicht durch die geltende Ermächtigungsgrundlage gedeckt war. Da die Maßnahme der Polizei bereits aus diesem formalen Grund als rechtswidrig eingestuft wurde, nahm das Gericht keine weitere Stellung zu den inhaltlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit.

Innenministerium plant trotz Urteil neue Waffenverbotszone

Trotz der juristischen Niederlage hält das Innenministerium an seiner Linie fest und kündigte an, zeitnah eine neue Waffenverbotszone verordnen zu wollen. Kritikerinnen und Kritiker sprechen von einer verfehlten Kriminalpolitik und warnen vor den negativen Auswirkungen solcher Maßnahmen.

„Waffenverbotszonen sind kein geeignetes Mittel zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit“, so die Einschätzung von Experten. Tatsächlich gebe es keine Hinweise darauf, dass Waffenverbotszonen zu weniger Straftaten führen oder Kriminalität effektiv bekämpfen. Stattdessen würden die betroffenen Personen in andere Stadtteile verdrängt, während intensive Polizeikontrollen die Bevölkerung verunsichern.

Grundrechtseingriffe unverhältnismäßig

Besonders problematisch ist der massive Eingriff in die Grundrechte, der mit verdachtsunabhängigen Kontrollen einhergeht. Kritiker bemängeln, dass solche Maßnahmen rassistisches Profiling fördern und marginalisierte Gruppen im öffentlichen Raum stigmatisieren. Es entsteht der Eindruck, bestimmte Orte seien gefährlicher als andere – eine Wahrnehmung, die durch die tatsächliche Kriminalstatistik jedoch nicht gestützt wird.

Forderung nach evidenzbasierter Kriminalpolitik

Angesichts der nun rechtskräftig bestätigten Rechtswidrigkeit der Waffenverbotszone fordern viele Stimmen, dass das Urteil ernst genommen und keine neue Verordnung erlassen wird. Stattdessen müsse die Politik auf evidenzbasierte Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention setzen, wie etwa mehr Unterstützung für armutsbetroffene Menschen und verstärkte Präventionsarbeit gegen Jugenddelinquenz.

Ein öffentlicher Dialog darüber, wie die Sicherheit an öffentlichen Orten tatsächlich gestärkt werden kann, sei dringend notwendig. Politische Scheinlösungen wie Waffenverbotszonen dürften keine Zukunft haben – stattdessen müsse der Fokus auf nachhaltige und sozialverträgliche Ansätze gelegt werden.

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