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Gericht befasst sich mit Geschlechtseintrag von Liebich – Landkreis spricht von möglichem Missbrauch des Gesetzes

Der Fall der rechtsextremen Aktivistin Marla Svenja Liebich könnte bundesweit juristische Bedeutung erlangen. Nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks prüft der Saalekreis, ob die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag der Aktivistin rückgängig gemacht werden kann. Ein entsprechender Antrag sei bereits im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle (Saale) eingereicht worden.

Hintergrund ist eine Änderung des Geschlechtseintrags, die Liebich im November 2024 auf Grundlage des neuen Selbstbestimmungsgesetz vorgenommen hatte. Damals ließ die Person ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und nahm den Namen „Marla Svenja“ an. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt anzupassen.

Der Landkreis zweifelt jedoch daran, dass die Änderung aus einer tatsächlichen Geschlechtsidentifikation erfolgt sei. In dem Antrag an das Gericht wird nach MDR-Informationen argumentiert, Liebich könne das Gesetz bewusst nutzen, um staatliche Institutionen zu provozieren und transgeschlechtliche Menschen zu diffamieren. Als mögliche Belege werden unter anderem frühere Reden und Beiträge in sozialen Netzwerken angeführt.

Die Angelegenheit erhielt zusätzliche Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Liebich selbst eine erneute Änderung beantragen wolle. Demnach soll der Geschlechtseintrag künftig „divers“ lauten. Als neuen Vornamen wolle die Person „Anne Frank“ eintragen lassen – ein Vorschlag, der erneut Kritik und Zweifel an den Motiven auslöste.

Der Fall hat auch eine politische Debatte über mögliche Lücken im Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte öffentlich von einem möglichen Missbrauch gesprochen und eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen gefordert.

Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass die Bewertung eines möglichen Missbrauchs schwierig sein kann. Die Staatsrechtlerin Judith Froese erklärte, dass das Gesetz bewusst auf die Selbstauskunft der betroffenen Person setze. Nur bei eindeutigem Missbrauch könne ein Standesamt eine Änderung ablehnen – die Grenzen seien jedoch juristisch schwer festzulegen.

Auch Interessenverbände beobachten den Fall aufmerksam. Nach Angaben des Bundesverband Trans* e.V. handelt es sich vermutlich um den ersten Fall in Deutschland, in dem eine Änderung des Geschlechtseintrags mit juristischen Mitteln rückgängig gemacht werden soll. Der Verband betonte, dass das Selbstbestimmungsgesetz grundsätzlich einen wichtigen Fortschritt für die Rechte von trans-, inter- und nicht-binären Menschen darstelle.

Unabhängig davon wird Liebich seit Jahren vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als rechtsextremistische Person beobachtet. Bereits 2023 wurde die Aktivistin wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nachdem das Urteil 2025 rechtskräftig wurde, sollte Liebich die Strafe antreten, erschien jedoch nicht zum Haftantritt und gilt seitdem als untergetaucht.

Wie das Gericht im Streit um den Geschlechtseintrag entscheiden wird, ist derzeit offen. Möglich ist, dass das Gericht ein persönliches Erscheinen der betroffenen Person anordnet, um den Fall zu klären.

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