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Geplante Neuregelung der Lieferverkehrszeiten in der Altstadt

Lieferverkehr in der unteren Leipziger Straße. Foto: H. Hesse
Lieferverkehr in der unteren Leipziger Straße. Foto: H. Hesse
Lieferverkehr in der unteren Leipziger Straße. Foto: H. Hesse

Die Befahrung der Altstadt durch den Lieferverkehr ist bislang je nach Straße zu unterschiedlichen Zeiten zulässig. In der Leipziger Straße und auf dem Marktplatz gibt es beispielsweise zwei Zeitfenster – morgens und abends (siehe hier).

Die Verkehrskonzeption Altstadt sieht vor, dass die Einfahrt in die Altstadt insgesamt für den Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten zulässig sein soll. Mit einer solchen Regelung können Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsqualität für Besucher, Kunden und Bewohner in der fußverkehrsintensiven Tageszeit auch abseits der Fußgängerzonen gestärkt werden. Zudem sollen die Lieferverkehrszeiten von Montag bis Samstag innerhalb des Altstadtrings weitgehend einheitlich sein. Das führt zu einer besseren Merkbarkeit und verringert den Beschilderungsaufwand.

In Vorbereitung der geplanten Änderung wurden die Fußgängerströme an Werktagen erfasst. Dabei konnten konfliktarme Zeitspannen ermittelt werden, in denen die Belieferung der Gewerbetreibenden gebündelt stattfinden kann und soll. Sie liegen zwischen 6:00 und 11:00/11:30 Uhr am Morgen und zwischen 18:00/18:30 und 22:00 Uhr am Abend.

In den Fußgängerzonen Leipziger Straße und Marktplatz gelten die genannten Zeiten für alle Lieferfahrzeuge; in den Kfz-befahrenen Straßen nur für Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 t bis 7,5 t. Schwerere Lkw unterliegen einem generellen Verbot rund um die Uhr bzw. dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung einfahren. Lieferfahrzeuge bis 3,5 t unterliegen keiner Beschränkung.

Trotz der angestrebten Einheitlichkeit werden für einige Straßen und Plätze in der Altstadt abweichende Regelungen erforderlich sein. Für Kleine Ulrich- und Sternstraße wird die Begrenzung der Lieferverkehrszeit auf den Vormittag wegen der vorherrschenden Gastronomie weiterhin sinnvoll sein. Ebenso ist die Befahrung der Westseite des Marktplatzes und der Straßenverbindungen vom/zum Hallorenring für den Abbau der Wochenmarktstände am Samstagnachmittag notwendig (siehe hier).

Die künftigen Lieferverkehrszeiten wurden bereits mit der City-Gemeinschaft Halle e.V. diskutiert.

Bis zum 10. April 2016 können alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden weitere Anregungen und Hinweise zur Neuregelung der Lieferzeiten an den Fachbereich Planen schicken:

Fachbereich Planen
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Herr Hesse
0345 221-4865
0345 221-4859
hendryk.hesse@halle.de

Über die Abwägung der Hinweise will die Stadt anschließend zeitnah informieren.

18 comments on “Geplante Neuregelung der Lieferverkehrszeiten in der Altstadt”

  1. Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Richter da kein Gesetz:
    Was soll die Regelung. Es hält sich doch eh keiner dran. Paketzusteller fahren auch außerhalb der genehmigten Zeiten ein. Transporter und Autos sieht man in der Röserstr. und Marienstr. auch außerhalb der genehmigten Zeiten.

  2. Ich wollte einen ähnlichen Kommentar wie TheDuke abgeben: Erstens interessiert es niemanden, was auf irgendwelchen Schildern steht, und zweitens gibt es ja auch selten Konsequenzen – das Ordnungsamt, bzw. die Polizei (denn nur die darf ja den fließenden Verkehr kontrollieren) kommt personell gar nicht hinterher. Was da täglich in der Röser- und Martinstraße umhergefahren und geparkt wird, ist inakzeptabel. Da helfen auch keine neuen Regeln und Beschilderungen.

  3. So einen Kommentar schreib ich dann auch mal:
    Solche Überlegungen sind sicher sinnvoll, solange dann aber in der „Jeder soll alles dürfen“-Stadt diese Mentalität gelebt wird, denn es darf ja niemanden was nicht erlaubt werden, geht das alles solange gut, bis einer der rasanten Lieferwagen mal jemanden überfährt.

  4. Hat mal einer überlegt wie es die Zusteller besser machen sollen? Bei dem Druck den die kriegen keine leichte Aufgabe.

  5. Paketzusteller fahren in der Regel Transporter mit einem Gesamtgewicht von UNTER 3,5 Tonnen und die sind, wie hier zu lesen, ja von der Regelung ausgenommen.

    Zitat: „Lieferfahrzeuge bis 3,5 t unterliegen keiner Beschränkung.“

  6. Im Artikel ist ein Link zu halle.de, dort wiederum findet man die Datei „Verkehrskonzeption Altstadt, Anlagen“ (pdf). Schöne bunte Karte. Die Altstadt ist, passend zum Namen der Konzeption, markiert.

    Überraschenderweise gehören Marien- und Röserstraße nicht</em< zur Altstadt! Trotz Lieferverkehr. Es wird immer schlimmer…

  7. Jetzt sind es wieder die armen Lieferanten.
    Warum nur gibt es andernorts nur viel striktere Regelungen und da funktioniert es sonderbarerweise so wie gedacht? Man schaue sich mal britische Innenstädte an, da gibt es ziemlich enge Zeitfenster zum Beliefern und Überraschung, alle halten sich dran und meckern nicht rum. Wird vielleicht auch dran liefern, dass Missachtung, jetzt nicht erschrecken, sogar geahndet wird.

  8. Ich bin mir sicher, auch in Großbritannien wird über Lieferzeitfenster gemeckert. Aber man muss nichtmal so weit gucken, es reicht schon ein Blick in unsere schöne Nachbargroßstadt Leipzig: Da gibt es versenkbare Poller in der Altstadt. Da muss man sich doch wirklich wundern, warum sowas in Halle angeblich nicht gehen soll (man erinnere sich an die Klagen der armen geplagten Kneipenbesitzer in der kleinen Ulrichstraße, die ja angeblich sowas von zugrunde gehen würden, wenn nicht jeder zu jeder Tageszeit da durch fahren könnte).

  9. Weil in Leipzig die Straßenbahnen einfach um die Poller drumrumfahren können. Die sind dort offenbar nicht schienengebunden!?

    Und wenn du z.B. den Poller am Hallischen Tor kennst – funktionierende Ein- und Durchfahrtskontrolle ist auch was anderes…

  10. Bald wird die Ware per Drohne angeliefert. Dann muss auch der Luftraum geregelt werden.

  11. [Zitat]
    Paketzusteller fahren in der Regel Transporter mit einem Gesamtgewicht von UNTER 3,5 Tonnen und die sind, wie hier zu lesen, ja von der Regelung ausgenommen.
    Zitat: „Lieferfahrzeuge bis 3,5 t unterliegen keiner Beschränkung.“
    [/ZITAT]
    Nein dass stimmt nicht. Der Text bezieht sich diesem Fall lediglich auf die „…; in den Kfz-befahrenen Straßen“. Röser- und Marienstr. gehören nicht dazu, hier steht klar erkennbar ein Fußgängerzonenschild an der Einfahrt.
    [ZITAT]
    Hat mal einer überlegt wie es die Zusteller besser machen sollen? Bei dem Druck den die kriegen keine leichte Aufgabe.
    [/ZITAT]
    Muss ich mich in der Leipziger Str. von einem Paket-Transporter deswegen umfahren lassen? Lieferung ist Lieferung – DRUCK haben alle.

  12. Dass es im Artikel eigentlich um die Altstadt geht, lassen wir mal außer Acht.
    Bist du dir sicher, dass die Marienstraße eine Fußgängerzone ist? Nicht vielmehr ein verkehrsberuhigter Bereich? Und selbst da bin ich mir nicht sicher.
    Die Röserstraße mag hingegen verkehrsberuhigt sein. Das verbietet aber weder Liefer- noch sonstigen Verkehr.

  13. Wen dort irgendwas rigid gehandhabt wird, macht der Zusteller ein Foto und meldet das seinem Zentrum. Dann muß der Kunde einen Abholpunkt außerhalb der Zone festlegen und sicherstellen. Ansonsten kann eben nicht geliefert werden… ich hab sowas in Heidelberg sogar mit Ordnungsamtsbeistand geklärt, weil ich nach 6 Stunden Fahrt eben während der Einfahrtpause entladen mußte, sonst hätten die Kollegen rumgestanden und Karstadt hätte es bezahlen müssen… Und ihr glaubt nicht: es ging sogar…

  14. @Sagisdorfer8: Die Martinstraße und die Röserstraße sind Fußgängerzone, keine verkehrsberuhigten Bereiche. Dort herrscht komplettes Fahrverbot außer für die auf den Zusatzschildern angegebenen Verkehrsmittel. Allein, an der Durchsetzung des geltenden Rechts mangelt es gavierend.

    Ich empfinde die gängigen Paket- und Lieferdienste nichtmal als das eigentliche Problem. Aber jetzt, wo ich mir den Artikel nochmal durchgelesen habe, stellt sich mir die Frage, welche Straßen denn überhaupt betroffen sind — es gab da doch mal vor nich allzu langer Zeit die Änderung der Verkehrssituation in dem Sinne, dass die Altstadt für jeden befahrbar gemacht wurde, mit der Begründung, dass laut Bundesrecht öffentliche Straßen nicht nur bestimmten Nutzergruppen (Anwohnern) zugänglich sein dürfen. Ich finde leider den exakten Gesetzestext nicht, aber mich wundert ohnehin, auf welchen Füßen diese Regelung beruht, denn eine Fußgängerzone ist ja auch eine Einschränkung der Nutzungsrechte von Nicht-Fußgängern.

  15. DerHerzog spruch aber (zweimal!) von Marienstraße. Sieht fast gleich aus, klingt sogar ähnlich, sind aber dennoch zwei verschieden Straßen.

    Die Martinstraße ist zwischen Töpferplan und Sparkasse keine Fußgängerzone. Da bin ich mir nun aber sicher. Erklärt auch die ganzen Autos, die dort parken.

  16. Es geht wohl weniger um die Paketdienste, sondern den allgemeinen Lieferverkehr und solche Situationen, wie auf dem Bild im Artikel zu sehen.

  17. Ja, Sagi, du hast zwei Mal recht: Die Marienstraße (nicht Martinstraße) ist keine Fußgängerzone, sondern „Spielstraße“. Die Martinstraße ist erst ab der platzartigen Öffnung zur Leipziger Straße Fußgängerzone (die dann fließend in die Röserstraße übergeht).
    Aber es geht hier, meines Erachtens nach, um die Straßen, die jetzt bereits nur für Lieferverkehr freigegeben sind, und das ist nun mal die Martinstraße, nicht die Marienstraße – und da wird durchgerammelt, als gäbe es da gar kein Fahrverbot.

    Ich würde mir gern mal den Spaß machen, dort eine Bierzeltgarnitur mitten auf die Straße zu stellen und eine Runde Skat zu spielen. Auf die Reaktionen der widerrechtlich einfahrenden Autofahrer wäre ich mal gespannt.

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