Vor den anstehenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 21. April sowie im Europäischen Parlament am 19. Mai steht die künftige Regulierung neuer gentechnischer Verfahren in der Europäischen Union im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen. Die in Magdeburg ansässige Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warnt vor einer Schwächung bestehender Schutz- und Vorsorgeregeln und fordert Nachbesserungen am aktuellen Gesetzesentwurf.
Nach Ansicht der AbL enthält der vorliegende Entwurf zu neuen genomischen Techniken (NGT) Regelungen, die zentrale Prinzipien des europäischen Gentechnikrechts infrage stellen könnten. Kritisiert wird insbesondere eine mögliche Lockerung von Zulassungs-, Kennzeichnungs- und Haftungsanforderungen. Die Organisation sieht darin ein Risiko für die gentechnikfreie landwirtschaftliche Erzeugung sowie für die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Im politischen Verfahren zeichnet sich laut AbL ab, dass der EU-Ministerrat dem bisherigen Kompromiss zustimmen könnte, obwohl einige Mitgliedstaaten weiterhin offene Fragen sehen. Deutschland enthält sich demnach voraussichtlich der Stimme. Auch im Europäischen Parlament steht eine weitere Beratungsphase an, in der Änderungsanträge eingebracht werden können.
Im Zentrum der Forderungen der AbL stehen eine umfassende Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt, ein Verbot von Patenten auf Pflanzen und genetische Sequenzen sowie verpflichtende Nachweis- und Haftungsregelungen. Zudem wird gefordert, alle neuen gentechnischen Pflanzen einer vollständigen Risikoprüfung zu unterziehen und die vorgesehene Kategorisierung ohne Sicherheitsbewertung zu überarbeiten.
Die AbL betont darüber hinaus, dass bestehende gentechnikfreie Produktionssysteme weiterhin rechtlich und wirtschaftlich abgesichert werden müssten. Andernfalls bestehe die Gefahr struktureller Veränderungen in der Landwirtschaft, die die Koexistenz verschiedener Produktionsformen erschweren könnten.