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Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt: Trauerbeflaggung am 11. März

Magdeburg – Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt ruft am 11. März 2026 zu Trauerbeflaggung an den Dienstgebäuden auf. An diesem nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Bei Gebäuden mit drei Masten erfolgt die Beflaggung in der Reihenfolge: Europäische Union, Bundesflagge, Landesflagge.

Der Gedenktag, eingeführt durch Beschluss der Bundesregierung im Februar 2022, knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an. Dieser erinnert seit den Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004 an die weltweiten Opfer terroristischer Gewalt und wird seit 2005 in der gesamten Europäischen Union begangen.

Mit der jährlichen Trauerbeflaggung wird das stille Gedenken an die Opfer gewahrt und der Wert von Frieden und Sicherheit in Erinnerung gerufen.


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