Während der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 dürfen Gaststätten mit genehmigten Freiflächen in Halle (Saale) ihre Außenbereiche bei öffentlichen Übertragungen von WM-Spielen länger geöffnet halten. Die Stadt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Demnach können die Betriebszeiten für die Direktübertragung von Spielen, die spätestens um 22 Uhr beginnen, bis zu 60 Minuten nach dem Spielende verlängert werden. Die Regelung gilt für den Zeitraum der Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis 19. Juli 2026.
Gleichzeitig schreibt die Verfügung verschiedene Lärmschutzmaßnahmen vor. So müssen Lautsprecheranlagen so ausgerichtet werden, dass Anwohner möglichst wenig beeinträchtigt werden. Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und andere lärmerzeugende Instrumente sind auf den Freiflächen nicht erlaubt. Auch die Übertragung von Kommentaren und Spielanalysen darf nur in begrenztem Umfang und höchstens bis eine Stunde nach dem Schlusspfiff erfolgen.
Grundlage der Regelung ist die bundesweite Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026.
Die Allgemeinverfügung wird am 5. Juni 2026 in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und tritt am 6. Juni 2026 in Kraft.
3 comments on “Fußball-WM 2026: Freisitze in Halle dürfen länger geöffnet bleiben”
Schon erstaunlich, dass man meint, mit einer kommunalen „Allgemeinverfügung“ geltendes Recht außer Kraft setzen zu können. Da juckt es sicher dem ein oder anderen Anwalt, dem mit einem geeigneten Antrag eine gerichtliche einstweilige Verfügung herbei zu führen.
Grundlage der Regelung ist die bundesweite Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026.
OK, danke, wieder was gelernt