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Finanzminister André Schröder: Kosten für Asylsuchende sind gesamtstaatliche Aufgabe

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder hat gemeinsam mit seinen Amtskollegen aller deutschen Bundesländer den Bund aufgefordert, mindestens die Hälfte der Kosten für Flüchtlinge in Ländern und Kommunen zu übernehmen. Diese Forderung wurde heute auf der Finanzministerkonferenz in Berlin beraten.

Für Finanzminister Schröder ist diese hälftige Kostenbeteiligung des Bundes eine Frage der „fairen Lastenverteilung“. Die Finanzministerkonferenz stellte heute fest, dass die Belastung allein der Länderhaushalte durch Kosten für Flüchtlinge bei voraussichtlich
21 Milliarden Euro liegen wird. In diesen Kosten sind noch nicht eingerechnet notwendige Gelder für die Integration der Asylsuchenden mit Bleibeperspektive. Stark steigende Kosten werden aus den Ländern auch für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger gemeldet.

Finanzminister André Schröder: „Ich begrüße die grundsätzliche Zusage des Bundes, sich an den Kosten der Länder und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation einschließlich der Integration beteiligen zu wollen. Es geht um eine gesamtstaatliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam erfolgreich bewältigen werden. Jetzt hoffe ich, dass die Ministerpräsidenten bei ihrer nächsten Sonderkonferenz  Ende Mai konkrete Ergebnisse mit dem Bund erzielen.“

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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