Wenn das Jahr seinem Ende entgegengeht und die Nächte lang und kalt geworden sind, regt sich in der Stadt ein vertrautes Treiben. Kartons werden geöffnet, Raketen sortiert, und in vielen Köpfen klingt bereits das ferne Echo der Silvesternacht. Mit den letzten drei Tagen des Jahres startet auch in Halle (Saale) wieder der gesetzlich erlaubte Verkauf von Silvesterfeuerwerk – ein Ritual, das seit Generationen den Übergang vom Alten ins Neue begleitet.
Mehrere Verkaufsstellen öffnen dafür ihre Türen. In der Innenstadt bietet der MegaBöllerstore in der Großen Ulrichstraße Feuerwerksartikel an. In Halle-Neustadt hat sich zudem ein besonderer Ort etabliert: Zum dritten Mal öffnet das Feuerwerk-Outlet am Gastronom. Der Verkaufsstart folgt dort einer eigenen Dramaturgie – pünktlich um Mitternacht zum Montag beginnt der Verkauf und zieht seit Jahren zahlreiche Neugierige an.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Dessauer Straße. Auf dem Gelände gegenüber der Shell-Tankstelle veranstaltet Pyroevent auch in diesem Jahr ein großes Feuerwerksereignis noch vor Silvester. An der Adresse Dessauer Straße 150 wird der Lagerverkauf für Silvesterfeuerwerk am 29. und 30. Dezember jeweils ab 9 Uhr sowie am 31. Dezember bis 14 Uhr geöffnet sein. Bereits am frühen Abend, am 29. und 30. Dezember ab 18 Uhr, werden ausgewählte Silvesterfeuerwerksartikel vorgeschossen. Im Anschluss daran folgt ein Musikfeuerwerk mit den zuvor gezeigten Effekten – ein Pyromusical, das wie im vergangenen Jahr Licht, Klang und Bewegung miteinander verbindet.
Das Rahmenprogramm ist bewusst familienfreundlich gehalten. Musik, Bratwurst, Glühwein und Kinderpunsch sollen das Ereignis zu mehr machen als nur einem Einkauf. So knüpft das Pyroevent an eine alte Idee an: Feuerwerk nicht nur als Ware, sondern als gemeinschaftliches Erlebnis zu begreifen.
Begleitet wird der Verkaufsstart jedoch auch in diesem Jahr von mahnenden Worten aus dem Innenministerium. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erinnert daran, dass der Jahreswechsel sicher verlaufen muss. Die meisten Menschen gingen verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern um, dennoch komme es jedes Jahr zu schweren Verletzungen durch unsachgemäße Handhabung oder illegale Knallkörper. Besonders selbstgebaute oder nicht zugelassene Böller stellten eine erhebliche Gefahr dar. Angriffe auf Einsatzkräfte oder andere Menschen würden konsequent verfolgt.
Die Regeln sind seit Langem bekannt und bewährt: Erlaubt ist nur geprüftes und zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung, gekauft im regulären Handel und ausschließlich von Erwachsenen. Gezündet werden darf nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar, auf freien Flächen und mit ausreichend Abstand. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände, Umsicht und Rücksichtnahme sind oberstes Gebot.
So steht der Feuerwerksverkauf auch in diesem Jahr im Spannungsfeld zwischen lebendiger Tradition und notwendiger Vernunft. Wo Maß gehalten wird, bleibt das Feuerwerk das, was es seit jeher sein soll: ein kurzes, leuchtendes Zeichen des Abschieds – und ein hoffnungsvoller Gruß an das neue Jahr.