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Ex-Referent von Halles Oberbürgermeister legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Der ehemalige persönliche Referent des Hallenser Oberbürgermeisters Alexander Vogt hat Einspruch gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl eingelegt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Halle dem MDR. Damit wird sich nun das Amtsgericht Halle (Saale) in einer öffentlichen Hauptverhandlung mit dem Fall befassen.

Dem ehemaligen Referenten Achmed Großer wird vorgeworfen, ein IHK-Zeugnis gefälscht zu haben. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Gericht soll das Dokument ihn als Finanzplaner und Unternehmensberater ausgewiesen haben. Auf Grundlage dieses Abschlusses war er als persönlicher Referent des Oberbürgermeisters eingestellt worden.

Der ursprünglich erlassene Strafbefehl sah wegen des Vorwurfs des Betrugs eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von insgesamt 1.800 Euro vor. Mit dem fristgerecht eingelegten Einspruch ist der Strafbefehl jedoch nicht rechtskräftig. Über die Vorwürfe wird nun das Amtsgericht in einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Ein Termin steht bislang nicht fest.

Oberbürgermeister Vogt hatte Großer nach Bekanntwerden der Ermittlungen kurz vor Weihnachten entlassen und erklärt, er fühle sich durch seinen damaligen Mitarbeiter getäuscht und enttäuscht.

Mit dem Einspruch gilt weiterhin die strafprozessuale Unschuldsvermutung. Erst das Gericht wird im Hauptverfahren über die Vorwürfe entscheiden.

Quelle: MDR

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