Nach einer Entscheidung des Europäisches Parlament droht nach Ansicht von Fachleuten und Politik eine rechtliche Lücke beim Vorgehen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet. Hintergrund ist das Auslaufen einer bisherigen Übergangsregelung, die es Online-Plattformen erlaubte, entsprechende Inhalte automatisiert zu erkennen und an Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Die Europaabgeordnete Alexandra Mehnert kritisierte die Entscheidung deutlich. Ohne eine Verlängerung der Regelung fehle Plattformen ab Anfang April die rechtliche Grundlage, um Darstellungen von Kindesmissbrauch sowie sogenannte Grooming-Versuche aufzuspüren und weiterzugeben. Dies erschwere die Arbeit der Ermittlungsbehörden erheblich, da ein großer Teil der Hinweise bislang aus solchen Meldesystemen stamme.
Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten gilt die automatisierte Erkennung entsprechender Inhalte seit Jahren als zentrales Instrument im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im digitalen Raum. Die Übergangsregelung sollte daher übergangsweise fortgeführt werden, bis eine dauerhafte europäische Rechtsgrundlage geschaffen ist. Eine entsprechende Einigung kam im Parlament jedoch nicht zustande.
Mehnert sieht die Verantwortung für das Scheitern bei politischen Kräften, die den Anwendungsbereich der Regelung einschränken wollten. Sie betonte, dass die fehlende Verlängerung vor allem zulasten des Kinderschutzes gehe und Ermittlungsbehörden wichtige Werkzeuge entzogen würden.
Nun sei es notwendig, zügig eine dauerhafte gesetzliche Regelung auf europäischer Ebene zu schaffen, um die entstandene Lücke zu schließen und einen wirksamen Schutz von Kindern im Internet sicherzustellen.