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Erfolg bei Ermittlungen: Stadt Halle stellt Verursacher illegaler Müllentsorgung in der Dölauer Heide

Die Stadt Halle (Saale) hat innerhalb von nur zwei Tagen den mutmaßlichen Verursacher einer großflächigen illegalen Müllentsorgung in der Dölauer Heide ausfindig gemacht. Mitte März waren an fünf verschiedenen Stellen des beliebten Stadtwaldes jeweils rund fünf bis acht Tonnen Bau- und Haushaltsabfälle abgeladen worden.

Der Verantwortliche zeigte sich einsichtig und beseitigte die Ablagerungen bis zum 27. März 2025. Mitarbeiter der Stadtverwaltung führten eine Nachkontrolle durch, sodass die Dölauer Heide seit dem 31. März weitestgehend als geräumt gilt. Die Stadtverwaltung forderte den Verursacher zudem auf, verbleibende Kleinteile ebenfalls zu entfernen.

Dank an die aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt bedankt sich ausdrücklich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die mit sachdienlichen Hinweisen zur schnellen Aufklärung beigetragen haben. Sie ruft dazu auf, auch künftig wachsam zu bleiben und illegale Müllablagerungen zu melden. Hinweise können per E-Mail an umwelt@halle.de gesendet werden.

Hinweise führten zur schnellen Aufklärung

Bereits am 17. März 2025 und in den darauffolgenden Tagen gingen bei der Stadtverwaltung zahlreiche Meldungen über die illegale Müllentsorgung ein. Der Fachbereich Umwelt stellte fest, dass keine unmittelbare Gefahr bestand, die ein sofortiges Eingreifen erforderlich gemacht hätte. Dies ermöglichte es den Behörden, den Verursacher zu identifizieren und ihm die Beseitigung des Abfalls aufzutragen.

Harte Strafen für Umweltverschmutzung

Illegale Müllentsorgung stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die Stadt Halle betont, dass Umweltschutz und die Sauberkeit öffentlicher Flächen eine Gemeinschaftsaufgabe sind. Sie appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, auf eine ordnungsgemäße Entsorgung ihres Mülls zu achten und Umweltverstöße konsequent zu melden.

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