Auf der Energieministerkonferenz in Stralsund haben die Energieministerinnen und Energieminister der Länder am Freitag ein klares Signal für mehr Verlässlichkeit in der Energiepolitik gesetzt. Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann betonte, die Energiewende sei Grundlage für wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Dafür brauche es stabile Rahmenbedingungen.
Ein Schwerpunkt der Beratungen war die Stromsteuer. Die Länder stellten sich einstimmig hinter einen Beschlussvorschlag aus Sachsen-Anhalt, der den Bund auffordert, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Willingmann verwies darauf, dass diese Entlastung wiederholt angekündigt worden sei und spätestens 2027 umgesetzt werden müsse.
Darüber hinaus plädierte der Energieminister für eine längere finanzielle Unterstützung bei den Netzentgelten. Der Bund habe zwar für 2026 einen Ausgleich der Kostensteigerungen beschlossen, der Netzausbau erfordere jedoch eine weitergehende Begleitung.
Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien forderten die Länder Kontinuität. Notwendige Flächen für Windkraftanlagen seien vielerorts bereits ausgewiesen oder stünden kurz vor der Ausweisung. Willingmann sprach sich dafür aus, diese Planungen fortzuführen und die Ausbauziele nicht infrage zu stellen. In der nächsten Phase der Energiewende müssten zudem Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit stärker berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die Kraftwerksstrategie drängte Willingmann auf mehr Tempo. Die Ausschreibung neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke verzögere sich, nachdem der Bund weitere Gespräche mit der EU-Kommission führe. Die Ausschreibungen sollen nun im ersten Quartal 2026 starten. Für Sachsen-Anhalt sei insbesondere der mögliche Umbau des Kohlekraftwerks Schkopau zu einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk von Bedeutung.
Bis 2026 sollen 1,8 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts für Windenergie ausgewiesen sein, bis 2032 soll der Wert auf 2,2 Prozent steigen. Bundesweit gilt ein Ziel von zwei Prozent der Landesfläche.