Am 8. Mai jährt sich zum 80. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges. Aus diesem Anlass wird für diesen Tag an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt die Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union angeordnet. Dies dürfte auch das lange ersehnte Ende des von Rechtsextremisten angezettelten Fahnenstreits bedeuten: Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen (Vollmast) von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen: Flagge der Europäischen Union – Bundesflagge – Landesflagge.
Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.